Bürgerhaus und Dorfgemeinschaftshäuser
In Driedorf kann das Bürgerhaus und in den weiteren acht Ortsteilen können Dorfgemeinschaftshäuser für die Durchführung von Feierlichkeiten und Veranstaltungen angemietet werden.
Ansprechpartner für das Bürgerhaus und die Dorfgemeinschaftshäuser
| Einrichtung | Ansprechpartner | Telefon |
|---|---|---|
| Bürgerhaus | (0 27 75) 18 61 | |
| - Reservierung | Frau Schuster | (0 27 75) 95 42-0 |
| - Hausmeister | Herr Groos | (0 27 75) 74 54 |
| Dorfgemeinschaftshäuser | ||
| Heiligenborn | Herr Gabriel | (0 27 75) 95 37 06 |
| Heisterberg | Frau Grau | (0 27 75) 18 08 |
| Hohenroth | Frau Geller | (0 27 75) 77 49 |
| Mademühlen | Christliche Gemeinde Mademühlen, Frau Blecker |
(0 27 75) 88 44 |
| Münchhausen | Herr Deiß | (0 27 75) 87 14 |
| Roth | Frau Müller | (0 27 75) 17 76 |
| Seilhofen | Frau Giessl | (0 27 75) 17 32 |
| Waldaubach | Gemeindeverwaltung, Herr Thomas | (0 27 75) 95 24 - 25 |
Auszug aus der Entgeltordnung
A: Das Entgelt für die Nutzung des Bürgerhauses Driedorf beträgt pro Veranstaltungstag:
- Saal, Nutzung 3/3 180,00 EURO
- Saal, Nutzung 2/3 130,00 EURO
- Saal, Nutzung 1/3 80,00 EURO
Das Entgelt beträgt für die Dorfgemeinschaftshäuser:
| Mademühlen, Seilhofen und Roth: | 80,00 EURO |
| Heiligenborn, Heisterberg, Hohenroth, Münchhausen, Waldaubach: |
70,00 EURO |
Das Entgelt beinhaltet die Nutzung der Küche und Theke sowie der Einrichtungsgegenstände. Die Stromkosten werden gesondert berechnet.
Dies gilt für die Durchführung von Familienfeierlichkeiten ortsansässiger Bürgerinnen und Bürger sowie für Veranstaltungen gemeinnütziger ortsansässiger Vereine sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften, bei denen Eintrittsgeld erhoben oder Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben oder andere Leistungen gegen Entgelt erbracht werden.
Für Beerdigungsfeierlichkeiten werden die o. g. Entgeltsätze um 25 % ermäßigt.
Die DGH’ s und das Bürgerhaus können auch für Chorproben, Übungsstunden, sonstige Aktivitäten wie z. B. Bastelabende etc. regelmäßig genutzt werden. Vereine, Verbände oder Musikschulen sind bei einer regelmäßigen Nutzung dieser Einrichtungen zur Abgabe einer Energiekostenpauschale verpflichtet. Die Energiekostenpauschale gliedert sich wie folgt:
Jährliche Energiekostenpauschale für Driedorfer Ortsvereine:
- Bei einmaliger wöchentlicher Nutzung: 30,00 €
- Bei zweimaliger wöchentlicher Nutzung: 45,00 €
- Bei mehr als zweimaliger wöchentlicher Nutzung: 60,00 €
- Für gemeinnützige Vereinigungen
(AWO/VHS, Musikschulen etc.) pro Jahr: 60,00 € - Für auswärtige Vereine und Verbände pro Nutzung: 25,00 €
B: Unentgeltliche Benutzung
1. Gemeinnützige ortsansässige Vereine sowie die Kirchen und Religionsgemeinschaften können die Dorfgemeinschaftshäuser und das Bürgerhaus für Jahreshauptversammlungen kostenfrei nutzen, sofern kein Eintrittsgeld erhoben oder Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben oder andere Leistungen gegen Entgelt erbracht werden. Im Zweifelsfall entscheidet der Gemeindevorstand.
2. Die Durchführung von Veranstaltungen der Gemeinde Driedorf, ihrer Organe und deren Teile (Fraktionen, Ausschüsse) sowie Veranstaltungen ortsansässiger politischer Parteien oder deren gleichgestellten Vereinigungen (Wählergemeinschaften) sowie deren Teile, sofern es sich um öffentliche politische Veranstaltungen handelt sind ebenfalls kostenfrei.
3. Alle gemeinnützigen ortsansässigen Vereine sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften haben eine Veranstaltung im Jahr nach Abschnitt A, in einem Dorfgemeinschaftshaus/Bürgerhaus der Gemeinde Driedorf, frei.
Alle gemeinnützigen Vereine erhalten eine Bonuskarte für eine unentgeltliche Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/des Bürgerhauses.
Die Karte ist für mehrere Jahre gültig. Eine Übertragung der Bonuskarte an einen anderen Verein ist nicht möglich.
Für alle unentgeltlichen Veranstaltungen werden die anfallenden Stromkosten berechnet sowie die Kosten für den Verlust und Schaden an Einrichtungsgegenständen. Für die Benutzung der Küche und/oder Theke im Bürgerhaus Driedorf (2/3 und 3/3) wird eine Unkostenpauschale von 30,00 €URO /Tag erhoben.
C: Kulturelle Veranstaltungen ortsansässiger, gemeinnütziger Vereine
Ortsansässige, gemeinnützige Vereine zahlen die Hälfte der unter Abschnitt „A“ aufgeführten Entgelte, sofern der kulturelle und gemeinnützige Aspekt der Veranstaltung im Vordergrund steht und der Verein überwiegend selbst an der Veranstaltung mitwirkt (z. B. Konzerte, Theateraufführungen).
D: Kommerzielle Veranstaltungen
Die Inanspruchnahme des Bürgerhauses Driedorf und der DGH’s für kommerzielle Veranstaltungen sowie Anmietungen durch nicht ortsansässige natürliche und juristische Personen beträgt das Doppelte der in Abschnitt „A“ aufgeführten Beträge.
Natürliche und juristische Personen aus der Gemeinde Driedorf, die keine Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung nachweisen können und Veranstaltungen durchführen, bei denen Speisen und Getränke verkauft werden und/oder Eintrittsgeld erheben, sind grundsätzlich als kommerzielle Veranstaltungen einzustufen.
Im Zweifelsfall entscheidet der Gemeindevorstand.
E: Abrechnung
Die Abrechnung der Entgelte und Kosten wird nach Beendigung dem Veranstalter zur Zahlbarmachung übersandt. Rückständige Zahlungen werden im Verwaltungszwangsverfahren betrieben.
