Archiv

Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

November 2017

Verteilung der Abfallkalender im Lahn-Dill-Kreis

Die Post beginnt in den nächsten Tagen mit der Verteilung der neuen Abfallkalender an alle Haushalte im Lahn-Dill-Kreis.

Weihnachtsbaumschmücken in Mademühlen

Hiermit laden wir recht herzlich alle engagierten Weihnachtswichtel ein, uns beim Baumschmücken am 25.11.2017 tatkräftig zu unterstützen. Wir treffen uns ab 10:30 Uhr auf dem Adolf-Weiss-Platz in Mademühlen, wo jeder seinen Baumschmuck selbst am Baum aufhängen kann. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Kulinarischer Weihnachtsmarkt in Driedorf

Der traditionelle Weihnachtsmarkt am 1. Advent auf dem Driedorfer Marktplatz

10. Adventskonzert der Evangelischen Polizeiseelsorge und der Polizeidirektion Lahn-Dill

Zum mittlerweile zehnten Mal richtet die Polizeidirektion Lahn-Dill und die Evangelische Polizeiseelsorge ihr alljährliches Adventskonzert aus

Gedenkfeier zum Volkstrauertag in Heiligenborn

Am kommenden Sonntag, den 19.11.2017, findet um 12:30 Uhr am Ehrenmal auf dem Friedhof Heiligenborn eine kleine Gedenkfeier mit Kranzniederlegung zum Volktrauertag statt.

Gedenkfeier zum Volkstrauertag in Waldaubach

Auch in diesem Jahr wird am Samstag, den 18. November 2017, am Tag vor dem Volkstrauertag, auf dem Friedhof Waldaubach in besonderer Weise der Opfer von Krieg, Gewalt und Terror gedacht werden.

Wasserableser/in für den Ortsteil Waldaubach gesucht

Die Gemeinde Driedorf sucht für den Ortsteil Waldaubach eine/n zuverlässige/n und ortskundigen Wasserzählerableser/in.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Heisterberg gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da der anlässlich der Kommunalwahl am 06. März 2016 in den Ortsbeirat Heisterberg gewählte Bewerber Jan Koch, Unabhängige Liste Heisterberg (ULH), sein Mandat für den Ortsbeirat Heisterberg niedergelegt hat, stelle ich fest, dass

Herr Albert Jung, Unter der Heeg 23, 35759 Driedorf OT Heisterberg,

als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 6 Unabhängige Liste Heisterberg (ULH) in den Ortsbeirat für den Ortsteil Heisterberg nachrückt.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Roth gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da der anlässlich der Kommunalwahl am 06. März 2016 in den Ortsbeirat Roth gewählte Bewerber Arwed Zöbisch, Unabhängige Liste Roth (ULR), sein Mandat für den Ortsbeirat Roth niedergelegt hat, stelle ich fest, dass

Herr Michael Hampl, Rother Straße 17, 35759 Driedorf OT Roth,

als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 6 Unabhängige Liste Roth (ULR) in den Ortsbeirat für den Ortsteil Roth nachrückt.

Wasser auf den Friedhöfen ist abgestellt!

Seit Montag, 13.11.2017, ist das Wasser auf den Friedhöfen in allen Ortsteilen der Gemeinde Driedorf – in den Wintermonaten– abgestellt!

Gedenkfeier zum Volkstrauertag in Driedorf

Am Sonntag, 19.11.2017 findet um 11:30 Uhr eine Feierstunde zum Volkstrauertag in der Friedhofskapelle und am Ehrenmal Driedorf statt.

Einladung zum Seniorentreff

Das nächste Treffen der Senioren findet am Mittwoch, 15. November 2017, 15:00 Uhr, im Eis-Café in Driedorf statt.

Gedenkfeier zum Volkstrauertag in Roth

Am Sonntag, den 19. November 2017, findet um 10:30 Uhr am Ehrenmal auf dem Rother Friedhof die Feierstunde zum Volkstrauertag statt. Der Ortsbeirat lädt alle Bürgerinnen und Bürger an diesem Tag zum Gedenken an die Gefallenen der beiden Weltkriege ein.

Umstellung in Bezug auf die Übermittlung von Veröffentlichungen an den Verlag Linus Wittich Medien KG Herbstein

Am 25.10.2017 fand eine Infoveranstaltung für alle Vereine, Verbände etc. statt, die sehr gut besucht war! Herr Vogel vom Verlag Linus Wittich Medien KG Herbstein hat einen Vortrag zur Übermittlung der Daten an den Verlag vorgetragen. Der Vortrag kann ab sofort als PDF-Datei auf der Homepage der Gemeinde Driedorf www.driedorf.de eingesehen werden.

Öffentliche Zahlungserinnerung

So wie jedes Jahr, sind auch in 2017 am 15.11. die Steuern und Abgaben sowie die Gewerbesteuer für das II. Quartal fällig. Wir bitten Sie, die fälligen Beiträge zu überweisen. Rückständige Beträge werden nach einer Woche kostenpflichtig gem. §19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungs-gesetztes (HVwVG) in Verbindung mit der Vollstreckungskostenordnung  (HVwKostO) zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes schriftlich gemahnt. Hierbei sind Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen.