Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Aufstellung des Lärmaktionsplans der 3. Runde für den Regierungsbezirk Gießen; Straßenverkehr

hier: Erste Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach § 47 d Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr und von Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Lärmkarten für

  • die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen/Jahr,
  • die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr und
  • die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern

sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

Zuständige Behörde für die Aufstellung der Lärmaktionspläne für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Gießen das Regierungspräsidium Gießen.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen, zusätzlich auch zu Lärmproblemen an Straßen, welche nicht kartiert wurden, einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll. Die Eingabe kann auf der Online-Beteiligungsseite der hessischen Regierungspräsidien: www.beteiligung-lap-hessen.de, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Gießen bis zum 31. Januar 2018 eingereicht werden.

Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Phillip-Platz 1-7
35390 Gießen

Gießen, 07. November 2017
Regierungspräsidium Gießen
RPGI-43.1-53e0100/9-2017

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