Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Abendschule - Schule für Erwachsene der Universitätsstadt Gießen

In der Abendschule der Universitätsstadt Gießen beginnen jeweils nach den Sommerferien und im Februar neue Kurse, mit denen grundsätzlich jedem Erwachsenen die Möglichkeit geboten wird, nachträglich schulische Abschlüsse - Abitur, Fachhochschulreife, Realschulabschluss, Hauptschulabschluss - und eine fundierte Allgemeinbildung zu erwerben. (Einstieg in einen Kurs zum Hauptschulabschluss nur nach den Sommerferien.) Darüber hinaus bietet die Schule Beratung und Orientierungshilfen an, die es ermöglichen, neue Chancen in Beruf und Privatleben wahrzunehmen. Sie unterstützt so beim „lebenslangen Lernen“. Ein wesentlicher Teil des Angebotes der Abendschule Gießen ist eine Informations- und Kommunikationstechnische Bildung, die jeder/jedem Studierenden die grundlegenden Kenntnisse im Umgang mit Computern nahebringt.

Es entstehen keine Kosten: Die Abendschule der Universitätsstadt Gießen ist eine staatliche Schule, die Studierenden haben Schulgeldfreiheit und Lehrmittelfreiheit. Nach Bedingungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) kann finanzielle Förderung beantragt werden. Dies gilt für den Besuch des Abendgymnasiums nur für die letzten drei Halbjahre.

Voraussetzungen für die Aufnahme

In das Abendgymnasium kann aufgenommen werden, wer

- bei Eintritt in die Einführungsphase mindestens 18 Jahre alt ist

- bei Eintritt in einen Vorkurs eine Vorbildung nachweist, die mindestens dem Hauptschulabschluss entspricht

- bei Eintritt in die Einführungsphase eine Vorbildung nachweist, die mindestens dem Realschulabschluss entspricht

- bei Eintritt in die Einführungsphase eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder insgesamt mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit nachweisen kann

  (Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zur einem Jahr berücksichtigt werden. Wehrpflicht und Zivildienst gelten als Berufstätigkeit.)

- das Abitur noch nicht erworben hat

Eine Grundlage für die Aufnahme ist das Ergebnis von Eingangstests in Deutsch, Englisch und Mathematik.

In die Abendhauptschule bzw. Abendrealschule kann aufgenommen werden, wer

- in der Regel bei Eintritt das 18. Lebensjahr erreicht hat

- nicht mehr vollzeitschulpflichtig ist

- den Hauptschulabschluss bzw. Realschulabschluss noch nicht erworben hat

- weder eine allgemeinbildende Schule noch eine berufliche Vollzeitschule besucht


Eine Grundlage für die Aufnahme ist das Ergebnis eines Sprachtests.

Ausbildungsdauer - je nach Vorbildung

- Abendgymnasium (Abitur) zwischen 2 und 3,5 Jahren,

- allgemeine Fachhochschulreife zwischen 1 und 2,5 Jahren,

-  Abendrealschule ([qualifizierender] Realschulabschluss) zwischen 1,5 und 2 Jahren,

- Abendhauptschule ([qualifizierender] Hauptschulabschluss) 1 Jahr

Zeitrahmen – Unterrichtszeiten, Ferien

- Ferien und freie Tage stimmen mit denen der übrigen Schulen Gießens überein.

- Unterricht:        Montag bis Freitag                            KERNZEIT        17.45 bis 21.40 Uhr

in Ausnahmen, Kursphase ab                        17.00 Uhr

Semesterbeginn jeweils zum 1. Februar und nach den Sommerferien

Nähere Auskünfte erteilt das     Sekretariat

                                                           Alter Steinbacher Weg 28, 35394 Gießen,

( 06 41 – 3 06-30 82 & Fax: 06 41 -  3 06-30 84

E-M@il: Abendschule-Giessen@gmx.de

www.Abendschule-Giessen.de

            Sprechstunden          während Schulzeit Montag bis Freitag, 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr,              

und nach Vereinbarung. In den Ferien erfragen Sie die Öffnungszeiten bitte telefonisch oder besuchen unsere Homepage.

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