Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Abendschule - Schule für Erwachsene der Universitätsstadt Gießen
In der Abendschule der Universitätsstadt Gießen beginnen jeweils nach den Sommerferien und im Februar neue Kurse, mit denen grundsätzlich jedem Erwachsenen die Möglichkeit geboten wird, nachträglich schulische Abschlüsse - Abitur, Fachhochschulreife, Realschulabschluss, Hauptschulabschluss - und eine fundierte Allgemeinbildung zu erwerben. (Einstieg in einen Kurs zum Hauptschulabschluss nur nach den Sommerferien.) Darüber hinaus bietet die Schule Beratung und Orientierungshilfen an, die es ermöglichen, neue Chancen in Beruf und Privatleben wahrzunehmen. Sie unterstützt so beim „lebenslangen Lernen“. Ein wesentlicher Teil des Angebotes der Abendschule Gießen ist eine Informations- und Kommunikationstechnische Bildung, die jeder/jedem Studierenden die grundlegenden Kenntnisse im Umgang mit Computern nahebringt.
Es entstehen keine Kosten: Die Abendschule der Universitätsstadt Gießen ist eine staatliche Schule, die Studierenden haben Schulgeldfreiheit und Lehrmittelfreiheit. Nach Bedingungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) kann finanzielle Förderung beantragt werden. Dies gilt für den Besuch des Abendgymnasiums nur für die letzten drei Halbjahre.
Voraussetzungen für die Aufnahme
In das Abendgymnasium kann aufgenommen werden, wer
- bei Eintritt in die Einführungsphase mindestens 18 Jahre alt ist
- bei Eintritt in einen Vorkurs eine Vorbildung nachweist, die mindestens dem Hauptschulabschluss entspricht
- bei Eintritt in die Einführungsphase eine Vorbildung nachweist, die mindestens dem Realschulabschluss entspricht
- bei Eintritt in die Einführungsphase eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder insgesamt mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit nachweisen kann
(Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zur einem Jahr berücksichtigt werden. Wehrpflicht und Zivildienst gelten als Berufstätigkeit.)
- das Abitur noch nicht erworben hat
Eine Grundlage für die Aufnahme ist das Ergebnis von Eingangstests in Deutsch, Englisch und Mathematik.
In die Abendhauptschule bzw. Abendrealschule kann aufgenommen werden, wer
- in der Regel bei Eintritt das 18. Lebensjahr erreicht hat
- nicht mehr vollzeitschulpflichtig ist
- den Hauptschulabschluss bzw. Realschulabschluss noch nicht erworben hat
- weder eine allgemeinbildende Schule noch eine berufliche Vollzeitschule besucht
Eine Grundlage für die Aufnahme ist das Ergebnis eines Sprachtests.
Ausbildungsdauer - je nach Vorbildung
- Abendgymnasium (Abitur) zwischen 2 und 3,5 Jahren,
- allgemeine Fachhochschulreife zwischen 1 und 2,5 Jahren,
- Abendrealschule ([qualifizierender] Realschulabschluss) zwischen 1,5 und 2 Jahren,
- Abendhauptschule ([qualifizierender] Hauptschulabschluss) 1 Jahr
Zeitrahmen – Unterrichtszeiten, Ferien
- Ferien und freie Tage stimmen mit denen der übrigen Schulen Gießens überein.
- Unterricht: Montag bis Freitag KERNZEIT 17.45 bis 21.40 Uhr
in Ausnahmen, Kursphase ab 17.00 Uhr
Semesterbeginn jeweils zum 1. Februar und nach den Sommerferien
Nähere Auskünfte erteilt das Sekretariat
Alter Steinbacher Weg 28, 35394 Gießen,
( 06 41 – 3 06-30 82 & Fax: 06 41 - 3 06-30 84
E-M@il: Abendschule-Giessen@gmx.de
www.Abendschule-Giessen.de
Sprechstunden während Schulzeit Montag bis Freitag, 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
und nach Vereinbarung. In den Ferien erfragen Sie die Öffnungszeiten bitte telefonisch oder besuchen unsere Homepage.