Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Abfälle bitte nicht einstampfen oder verdichten

Tonnen zur Leerung an den Rand zur Fahrbahn stellen

Tonne leeren oder Tonne nicht leeren? Diese Frage stellen sich nach der Umstellung des Abfallgebührensystems im Lahn-Dill-Kreis nicht nur viele Bürgerinnen und Bürger, sondern manchmal auch die Fahrer des Abfuhrunternehmens. Denn nicht immer ist für sie eindeutig erkennbar, ob die Tonne vorm Haus nun zur kostenpflichtigen Leerung herausgestellt wurde oder nicht.

Um Missverständnissen vorzubeugen, weist die Abfallwirtschaft Lahn-Dill auf die Abfallsatzung hin. Darin ist geregelt, dass bei gewünschter Leerung die Tonnen am Abfuhrtag an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehweges oder – falls kein Gehweg vorhanden – am äußersten Fahrbahnrand mit der Kammleiste (Tonnenvorderseite) in Richtung der Fahrbahn stehen müssen. Im Zweifelsfall wird die Abfalltonne nicht gekippt.

Ausnahmen gibt es bei den 1.100-Liter-Behältern, wie sie z.B. bei großen Wohnanlagen oder Gewerbebetrieben stehen. Für deren Leerung liegen in den allermeisten Fällen individuelle Absprachen vor.

Verstopfte Abfalltonnen

Ein anderes Thema, das die Abfallwirtschaft und das Abfuhrunternehmen im Zuge der Umstellung beschäftigt, sind überfüllte und verstopfte Abfalltonnen. So kommt es vor, dass der Abfall so sehr verdichtet wurde, dass er trotz mehrfacher Schüttung durch das Abfuhrfahrzeug (mindestens dreimal) nicht herausfällt und die Behälter nur teilweise geleert werden können. Auch hier ist die Abfallsatzung eindeutig: Das Einstampfen oder Verdichten des Inhaltes ist nicht gestattet. Eine nachträgliche Leerung oder eine Gebührenermäßigung ist in solchen Fällen nicht möglich. Auch sollten die Gefäße nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt.

Zurück