Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Abweichungssatzung für den Bereich der endausgebauten Erschließungsstraße "Unter der Heeg" im Ortsteil Heisterberg

Abweichungssatzung

Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), FNA 213-1, zuletzt geändert durch Artikel 6 AsylverfahrensbeschleunigungsG vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), FFN 331-1, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Rechtsvorschriften vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618), beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf folgende Abweichungssatzung:

§ 1
Abweichend von den in § 12, Abs. 1, der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Driedorf vom 16.06.2009 (Mitteilungsblatt für die Gemeinde Driedorf Nr. 25/2009) festgesetzten Merkmalen der endgültigen Herstellung von Erschließungsanlagen im Sinne des § 127, Abs. 2, Nr. 1 - 3, BauGB, ist die Erschließungseinheit "Unter der Heeg", in der Flur 1 des Ortsteiles Heisterberg, mit den Wegeparzellen Flurstücke 56, 57 und 44 vollständig, Flurstück 77 ab der Einmündung der Parzelle 56 bis zur Einmündung in die Parzelle 64/2, Flurstück 64/2 ab der Einmündung der Parzelle 77 bis zur Anbindung an die Parzelle 64/1 und Flurstück 64/1 ab der Anbindung der Parzelle 64/2 bis zur Anbindung an die Erschließungsanlage Gartenstraße, auch dann endgültig hergestellt, wenn sie

  1. ohne beidseitige Gehwege,
  2. ohne Straßenbeleuchtung und
  3. nur mit einer Teil-Straßenentwässerung

ausgeführt ist. Die übrigen Herstellungsmerkmale bleiben unberührt.

§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

35759 Driedorf, 10.10.2016

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Driedorf

gez. Bastian
Bastian, 1. Beigeordneter

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