Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Driedorf
Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 14. April 2026 folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 2 der Hauptsatzung der Gemeinde erhält folgende Fassung:
§ 2
Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse
(1) Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgende Ausschüsse:
- Haupt- und Finanzausschuss
Zuständigkeiten: Finanzen, Wirtschaft und kommunales Satzungsrecht - Bau- und Umweltausschuss
Zuständigkeiten: Bauen, Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr und Energie - Sozial- und Kulturausschuss
Zuständigkeiten: Soziales, Freizeit, Sport, Kultur und Tourismus
(2) Die Zahl der Ausschussmitglieder beträgt acht.
§ 4 der Hauptsatzung der Gemeinde erhält folgende Fassung:
§ 4
Gemeindevertretung
(1) Die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung wird auf 27 festgelegt.
(2) Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und ihre oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.
Die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf 2 festgelegt
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Driedorf, 15. April 2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf
gez. Rompf (Siegel)
Simon Rompf
Bürgermeister