Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Driedorf
Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90,93), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 18. Februar 2025 folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 4 der Hauptsatzung der Gemeinde erhält folgende Fassung:
§ 4
Gemeindevertretung
(1) Die Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung wird auf 27 festgelegt.
(2) Die Gemeindevertretung wählt in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und ihre oder seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Zahl der Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter wird auf 2 festgelegt
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Driedorf, 06. März 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf
gez. Bastian
Klaus Bastian
1. Beigeordneter