Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Amtliche Bekanntmachung
Nachrücken eines Mitglieds der Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf
Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Die bei den Kommunalwahlen 2021 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
gewählte Gemeindevertreter
Frau Riccarda Reif hat mit Wirkung vom 03.02.2025 ihr Mandat niedergelegt.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten
Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass aus dem Wahlvorschlag
Nr. 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
Herr Robin Peuser, Hohenrother Straße 4, Driedorf
in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei
Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom
Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000
Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich oder
zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der
Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Driedorf, 03.02.2025
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Driedorf
gez. Maitz