Amtliche Bekanntmachung
Nachrücken eines Mitglieds des Ortsbeirats Heiligenborn der Gemeinde Driedorf
Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Das bei den Kommunalwahlen 2021 in den Ortsbeirat Heiligenborn der Gemeinde Driedorf über den Wahlvorschlag:
Nr. 7 - Interessengemeinschaft Heiligenborn, IG HBO
gewählte Ortsbeiratsmitglied
Herr Simon Rompf hat mit Wirkung vom 03.03.2025 sein Mandat niedergelegt.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass aus dem Wahlvorschlag
Nr. 7 – Interessengemeinschaft Heiligenborn, IG HBO
Herr Martin Gran, Bornweg 10, Driedorf
in den Ortsbeirat Heiligenborn der Gemeinde Driedorf nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Driedorf, 26.02.2025
Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Driedorf
gez. Maitz