Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen gemäß der Bestimmungen im Landesaufnahmegesetz

Der Lahn-Dill-Kreis hat in einem Schreiben an die kreisangehörigen Kommunen die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern und die daraus resultierenden Aufnahmeverpflichtungen der jeweiligen Kommunen mitgeteilt. Für die Gesamtgemeinde Driedorf ergibt sich für das Jahr 2013 ein Aufnahmesoll von 8 Personen.

Nachfolgend wird das Schreiben des Lahn-Dill-Kreises auszugsweise wiedergegeben:

„Gemäß § 1 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz) sind die Landkreise und Gemeinden verpflichtet, ausländische Flüchtlinge unterzubringen. Dieser Verpflichtung ist der Lahn-Dill-Kreis in den vergangenen Jahren regelmäßig nachgekommen.
Bekanntermaßen sind die Einreisezahlen von in Deutschland asylsuchenden Menschen bereits im vergangenen Jahr stark angestiegen; diese Tendenz setzt sich seit Beginn des Jahres unverändert fort. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr ist ein Anstieg in Hessen von über 65 % zu verzeichnen. Sowohl das Bundesinnenministerium als auch das zuständige Hessische Sozialministerium gehen von einem entsprechenden Trend in den nächsten 5 Jahren aus.
Für den Lahn-Dill-Kreis bedeutet dies, dass im Jahre 2013 insgesamt 507 ausländische Flüchtlinge aufzunehmen waren. Eine letzte Korrektur nach oben hat der RP Darmstadt mit einem Schreiben vom 17. Oktober 2013 aufgrund der aktuellen Situation vorgenommen.
In der Zeit vom 01. Januar bis 21. Oktober 2013 hat der Lahn-Dill-Kreis insgesamt 275 ausländische Flüchtlinge aufgenommen, so dass noch ein Restkontingent von 237 Personen unterzubringen ist.
Die Kapazitäten der aktuell 10 Gemeinschaftsunterkünfte sind erschöpft, die Anmietung neuer Objekte wird intensiv betrieben, gestaltet sich aber aufgrund baurechtlicher und brandschutzrechtlicher Auflagen sowie Widerständen vor Ort als äußerst schwierig.
Mit Schreiben vom 12. September 2013 hat Frau Staatssekretärin Müller-Klepper vom Hessischen Sozialministerium dem hessischen Landkreistag ausdrücklich empfohlen, von der Möglichkeit der Zuweisung an kreiseigene Kommunen Gebrauch zu machen. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich in § 2 Abs. 2 des Hessischen Landesaufnahmegesetzes. Diese Regelung sieht vor: „Das Regierungspräsidium Darmstadt weist die in § 1 genannten Personen den Landkreisen und kreisfreien Städten zu. Die Zuweisung an die kreisangehörigen Gemeinden obliegt dem Kreisausschuss.“ Der Lahn-Dill-Kreis wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, sofern die Aufnahmekapazitäten eine kurzfristige Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge nicht mehr ermöglichen.
Durch eine quotenmäßige Zuordnung auf die einzelnen Kommunen des Lahn-Dill-Kreises werden die Probleme der Unterbringung verteilt und allen Beteiligten eine Planung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ermöglicht. Darüber hinaus gewährleistet eine solche Verfahrensweise auch eine gleichmäßige Belastung aller Kommunen.“

Bürgermeister Dirk Hardt wird die politischen Gremien, Kirchen- und Vereinsvertreter in den nächsten Wochen zu einem Gespräch einladen, um die Situation eingehend diskutieren zu können.

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