Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Driedorf


I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung

der Haushaltssatzung 2018

der Gemeinde Driedorf

Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden

- Kommunal- und Finanzaufsicht -

Datum:

Unser Zeichen:

Ansprechpartner:

16. März 2018

15.1 – FA – 221.2

Herr Medenbach

Gemäß den §§ 103 und 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des dritten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz vom 15. September 2016 (GVBl. 2016 Nr.12 S. 167 ff.), erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Driedorf unter Auflagen die

Genehmigung

  1. zur Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen des § 2 der Haushaltssatzung 2018 im Gesamtbetrag von

150.000 €

(in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro)

  1. zur Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Sinne von § 3 der Haushaltssatzung 2018 bis zu einem Gesamtbetrag von

1.125.000 €

(in Worten: eine Million einhundertfünfundzwanzigtausend Euro)

  1. zur Inanspruchnahme der im Rahmen des § 4 der Haushaltssatzung 2018 veranschlagten Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung Ihrer Auszahlungen im Gesamtbetrag von

750.000 €

(in Worten: siebenhundertfünfzigtausend Euro)

Auflagen:

  1. Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung und die Haushaltsbegleitverfügung sind gemäß 50 Abs. 3 HGO der Gemeindevertretung in geeigneter Form bekannt zu machen; ich bitte bis zum 3. Mai 2018 um Vorlage eines geeigneten Nachweises, der dies dokumentiert und eines Belegs der Bekanntmachung der Genehmigung im Sinne von § 97 Abs. 5 HGO (incl. der Auflagen).
  2. An Ihrem Berichtswesen im Sinne des § 28 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) möchte ich nach wie vor teilhaben und erwarte, dass Sie mit den Bericht zum Stichtag 30. Juni 2018 bis zum 31. Juli 2018 Bitte beachten Sie bei der Fortentwicklung der Konzeption Ihres Berichtswesens auch die Änderung der GemHVO (Finanzstatusbericht) und informieren Sie mich zeitnah und schriftlich, falls die Planansätze durch Ertragsausfälle und/oder Aufwandssteigerungen in Gefahr geraten.
  3. Nach 112 Abs. 1 HGO ist für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen. Vor diesem Hintergrund bitte ich bis zum 31. Dezember 2018 um Übersendung des Aufstellungsbeschluss für den Jahresabschluss 2017. Außerdem bitte ich bis zum 30. Oktober 2018 um die Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses gemäß § 112 HGO für die Haushaltsjahre incl. 2016.

Im Auftrag

(Siegel)

gez.

Strack-Schmalor
Verwaltungsdirektor

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