Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Driedorf

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung 

der genehmigungsbedürftigen Inhalte der Haushaltssatzung 2019

der Gemeinde Driedorf

 

Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden

- Kommunal- und Finanzaufsicht -

 

 

Datum:                       10. Januar 2019

Unser Zeichen:          15.1 – FA - 221.2

Ansprechpartner:      Herr Medenbach

Gemäß § 97a in Verbindung mit den §§ 92 Abs. 5, 92a, 103 und 105 HGO in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 4 des HESSENKASSE-Gesetzes 2018 vom 25. April 2018 (GVBl. 2018 Nr.5 S. 59 ff.) und Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen vom 28. Mai 2018 (GVBl. 2018 Nr.9 S. 247 ff.), sowie Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 21. Juni 2018 (GVBl. 2018 Nr.12 S. 291ff.) erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Driedorf die

Genehmigung

a. des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 103 HGO bis zu einer Höhe von

 

500.000 €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

b. des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren gemäß § 102 HGO bis zu einer Höhe von

 

440.000 €

(in Worten: vierhundertvierzigtausend Euro)

c. des Betrags der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 105 HGO bis einem zunächst geminderten Höchstbetrag von

 

750.000 €

(in Worten: siebenhundertfünfzigtausend Euro).

Neben diesen genehmigungspflichtigen Bestandteilen, besteht ferner auch eine grundsätzliche Genehmigungspflicht für

  • die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich sowie
  • das Haushaltssicherungskonzept.

Der Haushalt 2019 der Gemeinde Driedorf beinhaltet diese Bestandteile jedoch nicht.

Die Genehmigung ist im Sinne der §§ 102, 103 und 105 HGO mit Auflagen verbunden.

Auflagen:

  1. Diese Aufsichtsbehördliche Genehmigung und die Haushaltsbegleitverfügung sind gemäß § 50 Abs. 3 HGO der Gemeindevertretung bekannt zu machen; ich bitte bis zum Februar 2019 um Vorlage eines geeigneten Nachweises, der dies dokumentiert und eines Belegs der Bekanntmachung der Genehmigung i. S. v. § 97 Abs. 5 HGO (inkl. der Auflagen).
  1. Bis zum 10. Februar 2019 bitte ich um eine Information über

    a. die Inanspruchnahme der Liquiditätskredite im Jahr 2018 (Negativerklärung),
    b.das vorläufige IST im ordentlichen Ergebnis 2018
    c. das vorläufige IST im außerordentlichen Ergebnis 2018 und
    d. über die tatsächliche Höhe der Erträge aus der Gewerbesteuer 2018.

  2. An Ihrem gut konzipierten Berichtswesen im Sinne des § 28 GemHVO möchte ich 2019 teilhaben; ich erwarte mir davon u.a. Informationen zu dem Stand der Umsetzung der Investitionen und auch über den Haushaltsvollzug 2019.

  3. Sollten die Planansätze widererwartend durch Ertragsausfälle und / oder Aufwandssteigerungen in Gefahr geraten bitte ich um eine Ad-hoc-Information in schriftlicher Form unter Bezeichnung der Ursachen und der bereits eingeleiteten Gegenmaßnahmen.

Im Auftrag und in Vertretung

im Original gezeichnet

Ulrich Jochem
Verwaltungsoberrat

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