Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Gemeindevertreters
gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
Nachdem der in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerber
Peter Groos, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt hat, stelle ich fest, dass Frau Luise Katharina Stöber, Zum Rosengarten 27, 35759 Driedorf als noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) - in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt.
Gegen meine obige Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Driedorf gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Driedorf, den 06. Oktober 2017
gez. Georg
Georg
Stellv. Gemeindewahlleiter