Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Gemeindevertreters

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Nachdem der in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerber Carsten Braun, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), auf Grund seiner Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Driedorf, sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt hat, stelle ich fest, dass

Frau Riccarda Reif, Schloßstraße 4, 35759 Driedorf

als noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) - in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Driedorf gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 26. September 2016

gez. Georg

Georg
Stellvertretender Gemeindewahlleiter

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