Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Gemeindevertreters

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Nachdem die in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf gewählte Bewerberin Britta Maitz, Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE), ihr Mandat als Gemeindevertreterin niedergelegt hat und die nun zu berufenen Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 4 - Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) – Herr Hakan Meric und Frau Anette Kuhn, den Verzicht auf ihr Mandat als Gemeindevertreter erklärt haben, stelle ich fest, dass

Herr Klaus Sehrig, Westerwaldstraße 37, 35759 Driedorf

als noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Nr. 4 - Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) - in die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Driedorf gemäß
§ 25 KWG binnen zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 21. Oktober 2011

gez. Georg    (Siegel)
Georg
Stellv. Gemeindewahlleiter

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