Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes für den Ortsbeirat Münchhausen

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Nachdem das gewählte Ortsbeiratsmitglied Herr Karsten Simon, Unabhängige Liste Münchhausen (UL), in der Sitzung der Gemeindevertretung, am 26. April 2016, in den Gemeindevorstand der Gemeinde Driedorf gewählt worden ist und daraufhin seinen Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied für den Ortsbeirat Münchhausen erklärt hat, stelle ich gem. § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes fest, dass folgender, noch nicht berufener Bewerber als Mitglied in den Ortsbeirat Münchhausen nachrückt: Für den Wahlvorschlag Nr. 1 – Unabhängige Liste Münchhausen (UL) Herr Stefan Haas, Ulmtalstraße 31, 35759 Driedorf.

Gegen meine obige Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Driedorf gemäß § 25 KWG binnen zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 13.06.2016

gez. Maitz
Gemeindewahlleiter

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