Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Heiligenborn

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Nachdem das Ortsbeiratsmitglied für den Ortsbeirat Heiligenborn, Frau Angelika Heidrich, SPD, ihr Mandat für den Ortsbeirat Heiligenborn niedergelegt hat und Herr Gerhard Müller, Heiligenborn, als Nachrücker das Mandat ebenfalls niedergelegt hat, stelle ich fest, dass

Frau Marianne Ziebart, Heiligenborn, Bornweg 16a, 35759 Driedorf,

als noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Nr. 2 - SPD in den Ortsbeirat für den Ortsteil Heiligenborn nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte des Wahlkreises Heiligenborn gemäß
§ 25 KWG binnen zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 22. März 2010

gez. Maitz   (Siegel)
Maitz
Gemeindewahlleiter

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