Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Ausscheiden bzw. Nachrücken eines Ortsbeiratsmitgliedes im Ortsbeirat Mademühlen

gemäß §§ 33 und 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

Da der anlässlich der Kommunalwahl am 27. März 2011 in den Ortsbeirat Mademühlen gewählte Bewerber Rainer Buzala, Freie Wählergemeinschaft Driedorf (FWG), sein Mandat für den Ortsbeirat Mademühlen niedergelegt hat stelle ich fest, dass Frau Bettina Laggner, Hohenrother Straße 10, 35759 Driedorf, als noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Nr. 6 Freie Wählergemeinschaft Driedorf (FWG) in den Ortsbeirat für den Ortsteil Mademühlen nachrückt.

Gegen meine obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Mademühlen gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.
Der Einspruch ist beim Gemeindewahlleiter, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Driedorf, den 11. März 2013

gez. Maitz            (Siegel)
Maitz
Gemeindewahlleiter

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