Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf; 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Driedorf für den Bereich des Bebauungsplans „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ 4. Änderung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 24.03.2020 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu der o.g. 10. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Im Mittelpunkt des Bebauungsplans steht die Ausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel (gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO)). Die Änderung des Flächennutzungsplans vollzieht das o.g. Planziel nach und wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan betrieben.

Die Abgrenzung des Planbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit von

Montag, dem 27.04.2020 - einschl. Freitag, dem 05.06.2020

im Rathaus der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf aus. Die Einsichtnahme ist für jedermann zu den üblichen Dienstzeiten nach telefonischer Rücksprache unter der Rufnummer 02775 9542-0 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache betreten werden dürfen.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Gemeinde Driedorf unter www.driedorf.de sowie unter www.plan-es.com eingesehen und heruntergeladen werden.

Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter den o.g. Rufnummern oder über Email an info@driedorf.de Auskunft gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Die Dienststunden sind:

montags von 08.30 - 12.00 Uhr und von 14:00 - 17:30 Uhr

dienstags und donnerstags von 08.30 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr

mittwochs nach Terminvereinbarung sowie

freitags von 08.30 - 13.00 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss­fassung unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Neben dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit zugehöriger Begründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB und den Umweltschutzgütern (Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild) i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag (Stand: 03/2020) sind folgende Unterlagen verfügbar, die umweltrelevante Informationen enthalten:

  1. a) Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB:
  • Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises (21.10.2019):

  • Wasser- und Bodenschutz: Hinweis auf die Berücksichtigung des Belangs des Bodenschutzes

  • Regierungspräsidium Gießen, Dez. 31.2 (04.11.2019 und 12.02.2020):

  • Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung): Hinweis auf die Lage innerhalb eines Trinkwasserschutzgebiets.

  • Vorsorgender Bodenschutz: Hinweis auf die Berücksichtigung der Belange des Bodens sowie von Altablagerungen im Bauleitplanverfahren.
  1. b) Weitere umweltrelevante Informationen:
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (03/2020): Für das Plangebiet erfolgte eine systematische Erfassung der Tiergruppen Vögel und Fledermäuse sowie eine Artenschutzrechtliche Beurteilung
  • Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung (03/2020): Aufgrund der Nähe zum Vogelschutzgebiet können erhebliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben nicht von vorne herein ausgeschlossen werden. Somit bedingt das Vorhaben der Durchführung einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung. Ziel dieser Prüfung ist die Klärung der Frage, ob das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Diese sind nachfolgend herauszuarbeiten und auf ihre Relevanz hin zu begutachten. Alle anderen Schutzgüter sowie das Artenschutzrecht werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens berücksichtigt, absehbare Eingriffe und ihre Erheblichkeit werden im Umweltbericht bzw. dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag behandelt.

  • Auswirkungsanalyse (04/2019): Im Rahmen der Auswirkungsanalyse wurden die möglichen städtebaulichen, versorgungsstrukturellen und raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens überprüft und die Vorgaben von Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung sowie landes- und regionalplanerische Regelungen berücksichtigt

        Neben den öffentlich ausgelegten, sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Bodengutachten (10/2017): Das Bodengutachten untersucht und trifft Aussagen u.a. über die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse und trifft Gründungsempfehlungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Driedorf, den 17.04.2020

gez.

Braun
Bürgermeister

ANLAGE 1

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf

  1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Driedorf für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ 4. Änderung

hier: Räumlicher Geltungsbereich des Bauleitplans (Plan ist ohne Maßstab)


II.

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf, Ortsteil Driedorf
Bebauungsplan „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ 4. Änderung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 24.03.2020 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. Im Mittelpunkt des Bebauungsplans steht die Ausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel (gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO)).

Die Abgrenzung des Planbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 2).

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung­nahmen liegen in der Zeit von

Montag, dem 27.04.2020 - einschl. Freitag, dem 05.06.2020

im Rathaus der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf aus. Die Einsichtnahme ist für jedermann zu den üblichen Dienstzeiten nach telefonischer Rücksprache unter der Rufnummer 02775 9542-0 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache betreten werden dürfen.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Gemeinde Driedorf unter www.Driedorf.de sowie unter www.plan-es.com eingesehen und heruntergeladen werden.

Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter den o.g. Rufnummern oder über Email an info@driedorf.de Auskunft gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Die Dienststunden sind:

montags von 08.30 - 12.00 Uhr und von 14:00 - 17:30 Uhr

dienstags und donnerstags von 08.30 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr

mittwochs nach Terminvereinbarung sowie

freitags von 08.30 - 13.00 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Neben dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit zugehöriger Begründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB und den Umweltschutzgütern (Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild) i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag sind folgende Unterlagen verfügbar, die umweltrelevante Informationen enthalten:

  1. a) Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB:
    • HessenMobil (08.10.2019)
  • Hinweis darauf, dass sich infolge der Bebauungsplanänderung keine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Verkehrs auf der L 3044 ergeben darf und dass Beleuchtung, Fahrzeugbewegungen und Werbeanlagen im Bereich des Plangebiets zu keiner Blendung und Ablenkung der Verkehrsteilnehmer auf der L 3044 führen dürfen.

  • Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises (17.08.2018):
  • Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz: Allgemeine Hinweise darauf, dass ausreichend Zufahrtswege für Feuerlösch- und Rettungsfahrzeuge herzustellen sind und dass die Löschwasserversorgung sichergestellt sein muss.

  • Abteilung für den ländlichen Raum (10.10.2019): Es wird darum gebeten, dass durch die Kompensation ebenfalls keine landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden sollen.

  • Abteilung Umwelt. Natur und Wasser: Hinweis darauf, dass die Kompensation zu regeln und die CEF-Maßnahmen in den Bebauungsplan-Entwurf aufzunehmen sind.

  • Abteilung Wasser- und Bodenschutz: Hinweis darauf, dass die belange des Bodens besonders zu berücksichtigen sind und das das Plangebiet innerhalb eines Trinkwasser­schutzgebiets liegt.
  • Regierungspräsidium Gießen, Dez. 31.2 (04.11.2019 und 12.02.2020):
  • Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung): Hinweis auf die Lage innerhalb eines Trinkwasserschutzgebiets.

  • Vorsorgender Bodenschutz: Hinweis auf die Berücksichtigung der Belange des Bodens sowie von Altablagerungen im Bauleitplanverfahren.
  1. b) Weitere umweltrelevante Informationen:
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (03/2020): Für das Plangebiet erfolgte eine systematische Erfassung der Tiergruppen Vögel und Fledermäuse sowie eine Artenschutzrechtliche Beurteilung
  • Natura-2000-Prognose (03/2020): Aufgrund der Nähe zum Vogelschutzgebiet können erhebliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben nicht von vorne herein ausgeschlossen werden. Somit bedingt das Vorhaben der Durchführung einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung. Ziel dieser Prüfung ist die Klärung der Frage, ob das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Diese sind nachfolgend herauszuarbeiten und auf ihre Relevanz hin zu begutachten. Alle anderen Schutzgüter sowie das Artenschutzrecht werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens berücksichtigt, absehbare Eingriffe und ihre Erheblichkeit werden im Umweltbericht bzw. dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag behandelt.

  • Auswirkungsanalyse (04/2019): Im Rahmen der Auswirkungsanalyse wurden die möglichen städtebaulichen, versorgungsstrukturellen und raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens überprüft und die Vorgaben von Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung sowie landes- und regionalplanerische Regelungen berücksichtigt

Neben den öffentlich ausgelegten, sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  • Bodengutachten (10/2017): Das Bodengutachten untersucht und trifft Aussagen u.a. über die Baugrund- und Grundwasserverhältnisse und trifft Gründungsempfehlungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Driedorf, den 17.04.2020

gez.

Braun
Bürgermeister

ANLAGE 2

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf

Bebauungsplan „Driedorf-Nord, OT Driedorf“ 4. Änderung

hier: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans (Plan ist ohne Maßstab)


Kompensationsfläche, Gemarkung Madenmühlen, Flur 46, Flst. Nr. 26/63
ohne Maßstab

ANLAGE 3

Übersichtskarte – Lage räumlicher Geltungsbereich Bebauungsplan und Ausgleichsfläche

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