Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf (Bebauungsplan „Heisterberger Weiher“)

Bebauungsplan „Heisterberger Weiher“ – 1. Änderung in den Ortsteilen Heisterberg und Driedorf

Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Heisterberger Weiher“ (8. Änderung des Flächennutzungsplans)

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- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe gem. § 3 (2) BauGB -

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 30.01.2018 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Heisterberger Weiher“ in den Ortsteilen Heisterberg und Driedorf beschlossen. Parallel hierzu wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Driedorf im Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert.

Mit den beiden Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung des Naherholungsgebiets am Heisterberger Weiher geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Plangebiets ist aus den unten abgebildeten unmaßstäblichen Karten ersichtlich. Er umfasst in der Gemarkung Heisterberg, Flur 5 die Flurstücke 1/1, 2 bis 6, 7/1, 8/1, 9,10, 11, 12/10, 12/3, 12/6, 12/7, 12/8 und 12/9 jeweils vollständig, in der Gemarkung Driedorf, Flur 30 die Flurstücke 1 bis 17, 18/1, 19 bis 45, 49 bis 52 und 54 bis 98 jeweils vollständig sowie in Flur 5 das Flurstück 1/3 teilweise.

Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans liegen zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 02. September 2019 bis einschließlich Mittwoch, den 02. Oktober 2019

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauverwaltung, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Anregungen und Bedenken können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Planunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Driedorf unter der Adresse https://www.driedorf.de/aktuell.html (Menüpunkt „News & Events“) eingesehen werden.

Umweltbezogene Informationen

Informationen zu umweltbezogenen Aspekten gemäß der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB liegen in dem Umweltbericht als Teil der Begründung vor. Der Umweltbericht enthält Angaben zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Wasserhaushalt, Boden und Landschaftsbild sowie eine artenschutzrechtliche Untersuchung der Tiergruppen Vögel und Tagfalter. Der Umweltbericht enthält eine Einordnung der bestehenden Nutzungen im Geltungsbereich gemäß Hessischer Kompensationsverordnung sowie eine Biotopwertbilanzierung der geplanten Änderungen. Weiterhin erfolgt eine Bewertung der möglichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet 5314-301 „Hoher Westerwald“ sowie das Vogelschutzgebiet 5314-450 „Hoher Westerwald“. Ergänzend kann der Landschaftsplan der Gemeinde Driedorf als umweltbezogene Information während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Weiterhin können die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 (1) BauGB von den beteiligten Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit Hinweisen auf umweltrelevante Belange eingesehen werden. Diese beziehen sich auf die Darstellung von Teilbereichen des Geltungsbereichs als „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ und „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ im Regionalplan Mittelhessen, auf mögliche Auswirkungen auf das FFH-Gebiet 5314-301 „Hoher Westerwald“ sowie das Vogelschutzgebiet 5314-450 „Hoher Westerwald“, den erforderlichen Waldabstand und mögliche Auswirkungen auf den Wald, den Bodenschutz und den Bodendenkmalschutz, die Verkehrssicherheit und die verkehrliche Erschließung, die Abwasserableitung und -behandlung sowie den Brandschutz.

Weitere Hinweise

Es wird gem. § 4 a Abs. 6 und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB).

Driedorf den 12.08.2019

Braun
Bürgermeister

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