Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf; Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Schneidersgarten"
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Ziel der städtebaulichen Planung im Bereich „Schneidersgarten“ ist es, die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Ersatzbau des örtlichen Lebensmittelmarktes zu schaffen. Zur Wahrung des planungsrechtlichen Entwicklungsgebots ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Schneidersgarten“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, die gleichzeitig mit der Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt wird.
Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Abstimmung mit den Nachbargemeinden) ist der Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung fachgesetzlicher Anforderungen ergänzt worden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in ihrer Sitzung am 08.10.2024 gebilligt und die Durchführung der Entwurfsoffenlage beschlossen.
Zu der Planung liegen als umweltbezogene Informationen vor:
- Der Umweltbericht mit integrierter Grünordnung zum Bebauungsplan,
- Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
- Immissionsgutachten,
- Verträglichkeitsuntersuchung zur Verlagerung des Lebensmittelmarktes,
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung (Landkreis – Abteilung Umwelt, Natur und Wasser, Regierungspräsidium Gießen, Ortsbeirat Mademühlen):
- Inhaltlich beziehen sich diese Stellungnahmen auf Fragen der Inanspruchnahme von Boden / Landwirtschaftlichen Flächen, Artenschutz und die Forderung einer Natura-2000-Vorprüfung, die Entwässerung, den Gewässerschutz, den Immissionsschutz (Licht und Lärm), Hinweis zu Starkregen und Anregungen zur Bepflanzung des Plangebiets.
Diese Belange sind Gegenstand der fachgutachterlichen Untersuchungen zur Planung. Die Informationen aus den Stellungnahmen und die Untersuchungsergebnisse sind in den Festsetzungen des Bebauungsplans berücksichtigt und inhaltlich in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen. Sie sind in der Abwägung zum Entwurfsbeschluss Gegenstand der Beratungen der Versammlung der Gemeindevertretung.
Das Planaufstellungsverfahren wird mit der Öffentlichkeitsbeteiligung weitergeführt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht, artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, Immissionsgutachten, Verträglichkeitsuntersuchung zur Verlagerung des Lebensmittelmarktes sowie die nach Einschätzungen der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, den 02.12.2024 bis einschließlich Freitag, den 10.01.2025 im Internet veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde Driedorf abgerufen werden (www.driedorf.de/aktuell.html).
Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden (https://www.kubus-group.com/beteiligungsverfahren).
Ergänzend werden die Planunterlagen in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauverwaltung, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Direkter Link zur Bauleitplanung:
https://www.driedorf.de/bauleitplanung/fnp-09.html
Driedorf, den 20.11.2024
Der Gemeindevorstand
(Klaus Bastian)
Erster Beigeordneter
Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Schneidersgarten“
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