Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf; Bebauungsplan „Am Friedhof“ im Ortsteil Waldaubach

- Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB -

-  Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB -
- Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs -

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 14.11.2023 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Friedhof“ im Ortsteil Waldaubach beschlossen. Ergänzend hierzu hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.08.2025 gem. § 2 (1) BauGB beschlossen parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans eine Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Friedhof“ im Ortsteil Waldaubach durchzuführen.

Die beiden Beschlüsse zur Durchführung der beiden Bauleitplanverfahren werden hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Städtebauliches Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Entwicklung eines neuen Wohngebiets am südwestlichen Ortsrand von Waldaubach.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung liegen zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 20. Oktober 2025 bis einschließlich Freitag, den 07. November 2025

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bau- und Liegenschaftsverwaltung, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf öffentlich aus. Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden. Die Planunterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Driedorf unter

https://www.driedorf.de/aktuell.html

eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
Montag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr.
Dienstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung.
Mittwoch: Sprechzeiten nach Terminvereinbarung.
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr.
Freitag: 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung ist aus den beiden nachstehenden unmaßstäblichen Kartendarstellungen ersichtlich. Im Einzelnen umfasst der Geltungsbereich folgende Flurstücke in der Gemarkung Waldaubach, Flur 4: Flurstück 165, 170, 171, 172 und 173 jeweils vollständig und Flurstück 162, 193/1, 193/2 und 193/3 jeweils teilweise.

Übersichtsplan und Lageplan des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (unmaßstäblich)

Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB). Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Driedorf, den 01.10.2025

 

Rompf
Bürgermeister

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