Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf; Bebauungsplan "Bahnhofstraße" Ortsteil Roth
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 16.12.2014 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bahnhofstraße“ im Ortsteil Roth sowie die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Mit den Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des dort ansässigen Gewerbebetriebs geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans gliedert sich in 2 Teilbereiche. Der Hauptbereich (Teilbereich 1) umfasst im Ortsteil Roth das Betriebsgelände der betreffenden mit der geplanten Erweiterungsfläche und den sich anschließenden Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich. Ergänzend wird eine externe Fläche für den naturschutzrechtlichen Ausgleich in der Gemarkung Hohenroth in die Satzung einbezogen.
Der Teilgeltungsbereich in Roth (Teilbereich 1) ist rund 4,0 ha groß und umfasst in der Gemarkung Roth, Flur 4 die Flurstücke 146, 147, 148, 149/1, 150/1, 154/13 155/1 und 156/1 jeweils vollständig und die Wegeparzelle 145/1 teilweise. Der Teilgeltungsbereich im Ortsteil Hohenroth umfasst ein Teilstück von Flurstück 23/1 in Flur 1 und ist knapp 0,6 ha groß. Die jeweilige Lage der beiden Teilgeltungsbereiche ist aus den nachstehenden, unmaßstäblichen Karten ersichtlich.
Räumliche Lage des Teilgeltungsbereichs im Ortsteil Roth (Teilbereich 1), unmaßstäblich.
Räumliche Lage des Teilgeltungsbereichs im Ortsteil Hohenroth (Teilbereich 2), unmaßstäblich.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans beschränkt sich in Teilbereich 1 auf die geplante Erweiterung des Betriebsgeländes sowie die sich anschließenden Ausgleichsflächen.
Räumliche Lage des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung (Teilbereich 1), unmaßstäblich.
Die Planentwürfe des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans werden mit der gemeinsamen Begründung und dem Umweltbericht im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht
von Montag, den 24. März 2025 bis einschließlich Mittwoch, den 30. April 2025
im Internet veröffentlicht. Sie können auf der Homepage der Gemeinde Driedorf unter https://www.driedorf.de/aktuell.html bzw. https://www.driedorf.de/bauleitplanung.html (Auswahl-Filter = „laufendes Verfahren“) sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen und heruntergeladen werden. Ergänzend können die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Es wird darum gebeten, dass Stellungnahmen elektronisch unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an info@driedorf.de übermittelt werden. Schriftliche Stellungnahmen können auch an nachfolgende Adresse geschickt werden: Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauverwaltung, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen auch in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauverwaltung, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf öffentlich ausgelegt (zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 (2) BauGB). Die Unterlagen können während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. Es besteht dort die Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Anregungen und Bedenken können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
Montag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr.
Dienstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung.
Mittwoch: Sprechzeiten nach Terminvereinbarung.
Donnerstag: 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr.
Freitag: 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr.
Umweltbezogene Informationen:
Informationen zu umweltbezogenen Aspekten gemäß der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB liegen im Umweltbericht als Teil der gemeinsamen Begründung vor. Der Umweltbericht enthält Angaben zu den möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasserhaushalt, Klima und Luft, Mensch (Lärm, sonstige Emissionen), Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild. In einem eigenständigen artenschutzrechtlichen Fachgutachten wurden die Tiergruppen Avifauna, Fledermäuse, Reptilien, Tagfalter und Widderchen untersucht. Im Rahmen der Umweltprüfung wird auch eine Einordnung der bestehenden Nutzungen im Geltungsbereich gemäß Hessischer Kompensationsverordnung vorgenommen. Ergänzend kann der Landschaftsplan der Gemeinde Driedorf als umweltbezogene Information während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Weiterhin können folgende im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverfahren von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit Hinweisen auf umweltrelevante Belange eingesehen werden:
Lahn-Dill-Kreis – Abteilung Bauen und Wohnen:
Hinweise zu Immissionsschutz und Denkmalschutz.
Lahn-Dill-Kreis – Abteilung für den ländlichen Raum:
Hinweise zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen.
Lahn-Dill-Kreis – Abteilung Umwelt, Natur und Wasser:
Hinweise zum Artenschutz und notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, zur Regenrückhaltung und zum Bodenschutz.
Regierungspräsidium Gießen:
Hinweise zur Klärung der Altlastensituation, Hinweise auf die Belange des Bodenschutzes.
Weitere Hinweise:
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklärt sich die sich beteiligende Bürgerin beziehungsweise der sich beteiligende Bürger mit Abgabe einer Stellungnahme einverstanden.
Die sich beteiligende Bürgerin / der sich beteiligende Bürger willigt ein, dass die Gemeinde Driedorf oder ein von der Gemeinde Driedorf eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr / ihm postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Die sich beteiligende Bürgerin / der sich beteiligende Bürger ist gemäß § 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Driedorf oder den von der Gemeinde Driedorf eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den personenbezogenen gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie / er jederzeit gegenüber der Gemeinde Driedorf oder dem von der Gemeinde Driedorf eingeschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Es wird gem. § 4 a Abs. 6 und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planaufstellung / Planänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB). Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Driedorf, den 06.03.2025
Bastian
1.Beigeordneter