Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf; Bebauungsplan „Schneidersgarten

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Ziel des Bebauungsplans „Schneidersgarten“ ist es, die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Ersatzbau des örtlichen Lebensmittelmarktes zu schaffen.

Nach der Durchführung der ersten Beteiligungsschritte (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung, Abstimmung mit den Nachbargemeinden) ist der Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung fachgesetzlicher Anforderungen ergänzt worden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat den Entwurf des Bebauungsplans in ihrer Sitzung am 08.10.2024 gebilligt und die Durchführung der Entwurfsoffenlage beschlossen.

Zu dem Bebauungsplan liegen als umweltbezogene Informationen vor:

  • Der Umweltbericht mit integrierter Grünordnung zum Bebauungsplan,
  • Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
  • Immissionsgutachten,
  • Verträglichkeitsuntersuchung zur Verlagerung des Lebensmittelmarktes,
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung (Landkreis – Abteilung Umwelt, Natur und Wasser, Regierungspräsidium Gießen, Ortsbeirat Mademühlen):
    Inhaltlich beziehen sich diese Stellungnahmen auf Fragen der Inanspruchnahme von Boden / Landwirtschaftlichen Flächen, Artenschutz und die Forderung einer Natura-2000-Vorprüfung, die Entwässerung, den Gewässerschutz, den Immissionsschutz (Licht und Lärm), Hinweis zu Starkregen und Anregungen zur Bepflanzung des Plangebiets.
    Diese Belange sind Gegenstand der fachgutachterlichen Untersuchungen zur Planung. Die Informationen aus den Stellungnahmen und die Untersuchungsergebnisse sind in den Festsetzungen des Bebauungsplans berücksichtigt und inhaltlich in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen. Sie sind in der Abwägung zum Entwurfsbeschluss Gegenstand der Beratungen der Versammlung der Gemeindevertretung.

Das Planaufstellungsverfahren wird mit der Öffentlichkeitsbeteiligung weitergeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans wird zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht, artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, Immissionsgutachten, Verträglichkeitsuntersuchung zur Verlagerung des Lebensmittelmarktes sowie die nach Einschätzungen der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, den 02.12.2024 bis einschließlich Freitag, den 10.01.2025 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde Driedorf abgerufen werden (www.driedorf.de/aktuell.html).
Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden (https://www.kubus-group.com/beteiligungsverfahren).

Ergänzend werden die Planunterlagen in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauverwaltung, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

 

Direkter Link zur Bauleitplanung:

https://www.driedorf.de/bauleitplanung/5-08-00.html

 

Driedorf, den 20.11.2024

 

Der Gemeindevorstand

(Klaus Bastian)
Erster Beigeordneter

 

Übersichtskarte:    Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Schneidersgarten“

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