Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf; - Bebauungsplan „Unter dem Heeg“ – 3. Änderung im Ortsteil Heisterberg -

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
2. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 (2) BauGB

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 20. August 2019 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Unter dem Heeg“ im OT Heisterberg beschlossen. Der Beschluss zu Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der Planänderung ist die Änderung der Festsetzung des Sondergebiets nördlich der Straße „Zur Baar“ in Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 51/1, 51/2 und 51/3 in Flur 1 der Gemarkung Heisterberg. Die Lage des Geltungsbereichs kann den nachstehenden, unmaßstäblichen Karten entnommen werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB geändert. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a (2) BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 (2) und § 13 (3) Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4c BauGB abgesehen.

Der Planentwurf des Bebauungsplans liegt mit der Begründung im Rahmen der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 16. März 2020 bis einschließlich Freitag, den 24. April 2020

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauamt, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Anregungen und Bedenken können von jedermann während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Umweltbezogene Informationen:

Die Begründung enthält eine Beschreibung der Nutzung des Plangebiets. Weiterhin wurde eine artenschutzrechtliche Bewertung vorgenommen, deren Ergebnis als Bestandteil der Begründung ebenfalls eingesehen werden kann. Weitergehende Informationen zu umweltbezogenen Aspekten gemäß der Anlage zu § 2 (4) und § 2a BauGB liegen aufgrund der Planänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und dem damit verbundenen Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Geringfügigkeit der Planänderung nicht vor.

Weitere Hinweise:

Es wird gem. § 4 a Abs. 6 und § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planänderung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB).

Driedorf, den 02.03.2020

Braun
Bürgermeister

Die Einsichtnahme ist nach telefonischer Rücksprache unter der Rufnummer 02775/9542-0 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung der sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache betreten werden dürfen.

Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter o.g. Rufnummer oder via E-Mail an info@driedorf.de Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

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