Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf, Ortsteil Driedorf Bebauungsplan „Potsdamer Platz“ 1. Änderung

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in Ihrer Sitzung am 26.02.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes „Potsdamer Platz“ 1. Änderung gefasst.

Planziel des Bebauungsplanes ist Schaffung des Bauplanungsrechts für die Ansiedlung eines größeren Unternehmens durch die Veränderung des Erschließungskonzeptes. Hinzu kommen Anpassungen bei den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung.

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachstehenden abgebildeten Karte zu entnehmen.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht sowie allen umweltrelevanten Informationen liegt in der Zeit von

Montag, dem 25.11.2019 bis einschl. Freitag, dem 03.01.2020

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauabteilung, Wilhelmstraße 16, 35359 Driedorf während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Gemeinde Driedorf (https://www.driedorf.de/aktuell.html) eingesehen und heruntergeladen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern; Artenschutzprüfung zu den Tierartengruppen Vögel, Amphibien, Tagfalter und Reptilien; die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Themen Grundwasser/Wasserversorgung, oberirdische Gewässer, Abwasser, Altlasten, nachsorgender und vorsorgender Bodenschutz, Abfallentsorgung, Immissionsschutz, Bergaufsicht, Landwirtschaft und Forsten.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens betraut wurde.

Der Gemeindevorstand

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