Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf, Ortsteil Driedorf, Bebauungsplan „Potsdamer Platz“ 1. Änderung

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in Ihrer Sitzung am 26.02.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes „Potsdamer Platz“ 1. Änderung gefasst. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachstehenden abgebildeten Karte zu entnehmen.

Planziel des Bebauungsplanes ist Schaffung des Bauplanungsrechts für die Ansiedlung eines größeren Unternehmens durch die Veränderung des Erschließungskonzeptes. Hinzu kommen Anpassungen bei den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung liegt in der Zeit von

Montag, dem 08.07.2019 bis einschl. Freitag, dem 09.08.2019

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauabteilung, Wilhelmstraße 16, 35359 Driedorf während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro nach § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.

Der Gemeindevorstand

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