Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bebauungsplan „Am Vorderstein“ im Ortsteil Roth

Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf

Bebauungsplan "Am Vorderstein"
  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  2. Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3(1) BauGB

- Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes -

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 27.08.2013 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Vorderstein“ im Ortsteil Roth beschlossen. Der Beschluss zu Durchführung dieses Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Arrondierung der Ortslage am östlichen Ortsrand geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Plangebiets ist aus den unten abgebildeten unmaßstäblichen Karten ersichtlich. Er umfasst in der Gemarkung Roth, Flur 1 das Flurstück 165 teilweise, in Flur 2 die Flurstücke 129/1, 130 und 131 jeweils vollständig sowie die Flurstücke 123, 127 und 128 jeweils teilweise.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 11.11.2013 bis einschließlich Freitag, den 29.11.2013

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauamt, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden.

Die Durchführung des Verfahrens wurde gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen.

Driedorf, den 04.11.2013

Hardt
Bürgermeister

 

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