Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Bebauungsplan „Driedorf Nord“ - 3.Änderung im Ortsteil Driedorf
Bauleitplanung der Gemeinde Driedorf
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2(1) BauGB -
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 25.01.2011 gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 3.Änderung des Bebauungsplanes „Driedorf Nord“ im Ortsteil Driedorf gefasst.
Die Planänderung betrifft das Sondergebiet „Altenwohn- und pflegeheim“ am Schulberg, welches bisher noch nicht bebaut ist. Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst in Flur 9 die Flurstücke 59/4, 59/5 und 60/12, und ist aus den untenstehenden, unmaßstäblichen Karten ersichtlich.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungs-pläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauamt, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der allgemeinen Dienststunden unterrichten und sich bis einschließlich Donnerstag, den 10.03.2011 zu der Planung äußern.
Driedorf, den 14.02.2011
gez.
Hardt
Bürgermeister