Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

- Bebauungsplan „Heisterberger Weiher“ – 1.Änderung in den Ortsteilen Heisterberg und Driedorf -

- Änderung des Flächennutzungsplans -

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  1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  2. Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

- Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes -

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 30.01.2018 gem. § 2 (1) BauGB die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans „Heisterberger Weiher“ in den Ortsteilen Heisterberg und Driedorf beschlossen. Parallel hierzu soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Driedorf im Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert werden. Der Beschluss zur Durchführung der beiden Bauleitplanverfahren wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit den beiden Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung des Naherholungsgebiets am Heisterberger Weiher geschaffen werden.

Der Geltungsbereich des Plangebiets ist aus den unten abgebildeten unmaßstäblichen Karten ersichtlich.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans liegen zusammen mit der Begründung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Planung gem. § 3 (1) BauGB zu jedermanns Einsicht

von Montag, den 26.11.2018 bis einschließlich Freitag, den 14.12.2018

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauamt, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Dabei kann über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden, den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und Bedenken können zu Protokoll gegeben werden.

Die Durchführung des Verfahrens und die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurden einem privaten Planungsbüro übertragen (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b BauGB).

Driedorf, den 19.11.2018

Braun
Bürgermeister

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