Benennung von Ortslandwirten
Am 31. Dezember 2009 endet die Amtszeit der Ortslandwirte und deren Stellvertreter für den Bezirk 1 (Ortsteile Driedorf, Heiligenborn, Heisterberg, Roth, Waldaubach) und den Bezirk 2 (Ortsteile Hohenroth, Mademühlen, Münchhausen, Seilhofen).
Mit Änderung des Berufsstandsmitwirkungsgesetzes zum 15. Dezember 2005 wurde die Wahl der Ortslandwirte durch ein Benennungsverfahren ersetzt.
Das genaue Verfahren können Sie nachstehendem Merkblatt entnehmen.