Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Benennung von Ortslandwirtinnen und Ortslandwirten 2022-2027

Am 31. Dezember 2021 endet die Amtszeit der bisherigen Ortslandwirt*innen und deren Stellvertretungen. Gemäß Berufsstandmitwirkungsgesetz vom 15. Juli 1997, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. August 2018, hat eine erneute Benennung durch den Gebietsagrarausschuss Gießen und Lahn-Dill zu erfolgen.

Alle amtierenden Ortslandwirt*innen sind von der Abteilung für den ländlichen Raum aufgefordert, mit landwirtschaftlichen Betriebsinhaber*innen und Arbeitnehmer*innen aus landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als 8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Hof- und Gebäudefläche, bei Sonderkulturen bitte nachfragen) einen abgestimmten Vorschlag zur Besetzung der Position als Ortslandwirt*in bis zum 31. August 2021 an den Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Geschäftsstelle Gebietsagrarausschuss Lahn-Dill-Gießen, Abteilung für den ländlichen Raum, Karl-Kellner-Ring 51, 35576 Wetzlar abzugeben. Interessierte können sich auch selbst vorschlagen. Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass die Funktion des/der Ortslandwirt*in auch Menschen mit Behinderung zugänglich ist.

Ortslandwirt*in kann werden, wer am Stichtag (31. August 2021)

  1. Deutsche oder Deutscher im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetztes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt,
  2. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  3. in Hessen seit mindestens drei Monaten ununterbrochen ihren oder seinen Wohnsitz hat
  4. in einem landwirtschaftlichen Betrieb ab 8 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Hof- und Gebäudefläche, bei Sonderkulturen bitte nachfragen) als Betriebsinhaber*in, oder überwiegend in dem Betrieb als mithelfende Familienangehörige/mithelfender Familienangehöriger oder als Arbeitnehmer*in tätig ist.

Fällt eine Voraussetzung der Benennung fort, so endet damit das Mandat.

Für weitere Informationen setzten Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Ortslandwirt*in in Verbindung.

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