Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bericht des 1. Beigeordneten in der Gemeindevertretersitzung am 26. Oktober 2010

Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

Kritik an der Sporthallenrenovierung

In Leserbriefen und auch in der Gemeindevertretung ist Kritik bezüglich der Renovierung an der Sporthalle geübt worden.
Tatsache ist: Eine notwendige Renovierung des Hallenbodens aus eigenen Mitteln wäre nicht möglich gewesen. Hier half das von Bund und Land aufgelegte Konjunkturprogramm II. Damit waren die Mittel auch festgelegt, sie konnten nur für die beantragte Hallenbodensanierung ausgegeben werden.
Jedoch ergab sich die Möglichkeit der Bodensanierung erst nachdem feststand, dass eine energetisch vollständige Sanierung des DGH in Mademühlen  -wie von den Geldgebern gefordert- mit 250.000 € nicht möglich und auch wirtschaftlich nicht als sinnvoll angesehen wurde.

Bezüglich der Sanierung des Hallendaches liegt eine Terminüberschneidung vor. Die Vergabe des Sportbodens mußte aus terminlichen Gründen bereits im Dezember 2009 erfolgen. Ursprünglich war man  bei der ersten augenscheinlichen Inspektionen davon ausgegangen, dass sich die Undichtigkeiten ausschließlich auf den Bereich des KAL-ZIP Blechdaches beschränkten und von außen hätten abgedichtet werden können, ohne den neuen Sportboden zu beeinträchtigen.

Die Ergebnisse der Standsicherheitsuntersuchung der Sporthalle und damit auch die detaillierte Untersuchung der Dichtigkeitsprobleme, lagen erst im August 2010 vor. Im Zuge der Standsicherheitsüberprüfung wurden zusätzliche Rißbildungen an der Leimbindertragekonstruktion und Schäden im Bereich der Pfosten-Riegel-Kontruktion des Lichtbandes festgestellt. Aus wirtschaftlichen Gründen ist die Beseitigung aller erkannten Mängel in einer Maßnahme, aus Gründen der erforderlichen Baustelleneinrichtung, anzustreben. Planung und Ausschreibung zur Instandsetzung des Daches hätten zusätzlich ca. 3 – 4 Monate in Anspruch genommen.
Um die gesamte Instandsetzung des Daches vorzuziehen, hätte der Auftrag Sportboden zurückgegeben werden müssen mit dem Ergebnis, dass die Fördermittel verfallen und zusätzliche Regressforderungen des Auftragnehmers Sportboden entstanden wären.

Viele Kritiker reden/schreiben und behaupten Dinge ohne einer Prüfung der Tatbestände.
Die Gemeinde soll kaufmännisch denken und handeln, ist aber in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt, weil zu jedem Vorhaben die verschiedensten Gremien gefragt werden wollen und sollen. Das macht oft ein vernünftiges schnelles von Struktur geprägtes Handeln schier unmöglich.

Wenn in eine Sanierung  der Sporthalle viel Geld fließen wird, so kann ich Kritik aus verschiedenen Ortsteilen nicht verstehen, denn die Halle gehört vernünftigerweise auch zur Schule. In jedem anderen Ortsteil würde sie wenig Sinn machen. Die Schule wird von allen Kindern unserer Gemeinde besucht und damit die Halle von allen Kindern aus allen Ortsteilen genutzt. Und wenn ich mir die außerschulischen Belegungszahlen anschaue, sehe ich, dass sportliche oder sonstige Vereinigungen aus allen Ortsteilen die Halle nutzen.
Zu behaupten, dass am Beispiel der Halle bleibend, alles Geld in die Kerngemeinde flösse, entspricht so nicht der Wahrheit. Da empfehle ich wieder einmal die alte Weisheit: Es ist besser miteinander als übereinander zu reden.

Vakanz des Gemeindebrandinspektors.

In der Nacht vom 29. auf 30. September 2010 brannte im Ortsteil Roth eine Schreinerei, deren Geschäftsführer unser stellvertretender Gemeindbrandinspektor ist. In dieser Nacht fiel auf, dass der Gemeindebrandinspektor nicht anwesend war. Der Brand konnte fachmännisch gelöscht werden, dennoch entstand ein Sachschaden von ca. 50.000 €. Auch Dank unseres Hans Peter Haust, ehemaliger  Kreisbrandinspektor, der es sich nicht nehmen ließ, vor Ort mit Rat und Tat die Löscharbeiten zu unterstützen, war jederzeit die Feuerwehr in der Lage, das Geschehen zu beherrschen. Am nächsten Tag erfuhren einige Feuerwehrkameraden und auch der 1. Beigeordnete, dass der Gemeindebrandinspektor im Krankenstand ist und sich im Krankenhaus befindet. Gleichzeitig machte der stellvertretende Gemeindebrandinspektor, Michael Georg, darauf aufmerksam, dass auf Grund der eigenen Betroffenheit er durch den o.a. Brand nur eingeschränkt zur Wahrnehmung der Aufgaben als Gemeindebrandinspektor einsetzbar ist. Also war durch die Verwaltung und den 1. Beigeordneten sofortiges Handeln notwendig.

Im Sommer wurde eine Rangfolge von Zuständigkeiten bzgl. der Einsatzleitung im Verhinderungsfall der Gemeindebrandinspektoren vom Gemeindebrandinspektor K.H. Bastian an mich übergeben und an die Kreisbrandaufsicht weitergeleitet. Entsprechend dieses Vorschlages habe ich an Herrn Blicker (Stellvertr. KBI), in telefonischer Absprache mit Herrn Blicker,  für die Einsatzleitung die 3. Person auf der Rangfolge, den Wehrführer Thomas Denius ( Freiwillige Feuerwehr Driedorf) und als Stellvertretenden Einsatzleiter Andreas Georg (Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenborn) benannt. Diese Berufung erfolgte auf Wiederruf. In der Rangfolge des Stellvertretenden Einsatzleiters bin vom Vorschlag des GemBI abgewichen, da mit Herrn Georg eine Person ständig in der Gemeinde ist und in der Verwaltung auch die Aufgaben des Brandschutzes übernimmt. Herr Georg hat unmittelbar nach Meldung an den KBI die Wehrführer der Ortsteilwehren informiert.

Am Freitag, den 1. Oktober 2010 hat Herr K.H. Bastian gegenüber dem Gemeindevorstand und dem Kreisbrandinspektor seinen sofortigen Rücktritt aus seinem Ehrenamt als Gemeindebrandinspektor aus persönlichen Gründen erklärt. Von diesem Schreiben habe ich jedoch erst am Montag, den 4. Oktober 2010, Kenntnis erlangt.
Auf Verlangen von 10 Mitgliedern des Wehrführerausschusses wurde dann kurzfristig  wegen der Einsatzleiterregelung  zu einer Wehrführerversammlung eingeladen, zu der der 1. Beigeordnete wie auch der zukünftige Bürgermeister Dirk Hardt eingeladen wurden.  Da die Einladung sehr kurzfristig erfolgte, konnten weder Dirk Hardt noch der 1. Beigeordnete an der Sitzung teilnehmen.

Der Wehrführerausschuss hat in seiner Sitzung festgelegt, dass in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 12. November 2010 ein neuer Gemeindebrandinspektor gewählt werden soll.

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