Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Bildung einer Erschließungs­einheit für die Erschließungs­anlagen im Sonder­baugebiet "Unter dem Heeg" im Ortsteil Heister­berg

Gemäß § 130 Abs. 2 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), FNA 213-1, zuletzt geändert durch Artikel 6 AsylverfahrensbeschleunigungsG vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in Verdingung mit § 3 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Driedorf (EBS) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.06.2009 (Mitteilungsblatt für die Gemeinde Driedorf Nr. 25/2009) wird hiermit für die nachfolgend näher bezeichneten Erschließungsanlagen der Beschluss zur Bildung einer Erschließungseinheit gefasst.

Die Erschließungsanlagen des Sonderbaugebietes "Unter dem Heeg", im Ortsteil Heisterberg, Flur 1, mit den Wegeparzellen Flurstücke 56, 57 und 44 vollständig, Flurstück 77 ab der Einmündung der Parzelle 56 bis zur Einmündung in die Parzelle 64/2, Flurstück 64/2 ab der Einmündung der Parzelle 77 bis zur Anbindung an die Parzelle 64/1 und Flurstück 64/1 ab der Anbindung der Parzelle 64/2 bis zur Anbindung an die Erschließungsanlage Gartenstraße werden gemäß § 130, Abs. 2, Satz 3, BauGB, zusammengefasst und bilden somit eine Erschließungseinheit.

Die Erschließungseinheit trägt für sämtliche Verkehrsflächen die Bezeichnung "Unter der Heeg" und ist in dem nachstehend abgebildeten Lageplan markiert. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

35759 Driedorf, 10.10.2016

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Driedorf

gez. Bastian
Bastian, 1. Beigeordneter

Zurück