Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Brennholzverkauf / Schlagabraumabgabe
Bis zum 13.01.2017 kann bei der Gemeindeverwaltung Driedorf, Tel.: 02775 9542-0, Brennholz zum Preis
Laubholz lang fm | 55,00 €/fm bis maximal 20 Festmeter |
Laubschichtholz, INS, rm | 65,00 €/rm |
bestellt werden.
Der Verkauf von Brennholz erfolgt nur an in Driedorf gemeldete Personen, die auch ihren Lebensmittelpunkt in der Gemeinde Driedorf haben.
Bestellungen nach dem 13.01.2017 können nicht mehr berücksichtigt werden!
Schlagabraumabgabe Termine werden zu gegebener Zeit im Mitteilungsblatt bekannt gemacht.
Schlagabraum – Laubholz | 20,00 €/rm |
Schlagabraum - Fichte | 11,00 €/rm |
Der Schlagabraum wird weiter nach dem bekannten Verfahren abgegeben.
Das Holz wird aufgearbeitet und aufgesetzt, danach wird es aufgemessen und mit dem festgelegten Preis abgerechnet. Es wird in Zukunft ein Berechtigungsschein ausgestellt, auf dem die wichtigsten Vorschriften und Regeln vermerkt sind. Die Erlaubnis gilt nur an Werktagen von 8:00 bis 19:00 Uhr. Das Befahren ist nur auf befestigten Waldwegen gestattet.
Um Schlagabraum aufarbeiten zu können, wird ein von Hessen-Forst anerkannter Nachweis über die Schulung im Umgang mit der Motorsäge für liegendes Holz gefordert. Nachweis bitte vorlegen.
Das Befahren im Bestand ist nur bei geeigneter Witterung auf den Rückegassen zulässig.
Es ist eine Selbsterklärung abzugeben, in welcher das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, keine Alleinarbeit mit der MS, kein Alkoholkonsum während der Arbeit und die Verwendung von biologisch abbaubaren Kettenhaftölen und Sonderkraftstoffe erklärt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen während der normalen Dienstzeiten der Revierförster Herr Benischke Tel.: 02775 1569 oder 0160/4708023 zur Verfügung.