Brennholzverkauf / Schlagabraumabgabe bis 31.01.2026
Bis zum 31.01.2026 kann bei der Gemeindeverwaltung Driedorf, schriftlich oder per E-Mail an forst-jagd@driedorf.de
Brennholz zum Preis von
- Brennholz - Laubholz lang, (ILG) fm 80,00 € / fm
bestellt werden.
- Nadelholz und reines Buchenholz wird aus Gründen des Einschlages der Holzmengen nicht angeboten.
- Bestellmengen können nur in Einheiten von 5 Festmetern gestaffelt abgegeben werden.'
- Beschränkung der Abgabemenge auf 20 Festmeter pro Haushalt.
- Die Abgabe erfolgt nur an Bürger der Gemeinde Driedorf.
Bestellungen nach dem 31.01.2026 können nicht mehr berücksichtigt werden!
Anfragen zu Schlagabraum sind bitte an die Gemeindeverwaltung Driedorf, schriftlich oder per E-Mail an forst-jagd@driedorf.de, zu richten.
Brennholz- Schlagabraum – Laubholz 25,00 € / rm
Der Schlagabraum wird weiter nach dem bekannten Verfahren abgegeben. Das Holz wird aufgearbeitet und aufgesetzt, danach wird es aufgemessen und mit dem festgelegten Preis abgerechnet. Es wird ein Berechtigungsschein ausgestellt, auf dem die wichtigsten Vorschriften und Regeln vermerkt sind.
Die Erlaubnis gilt nur an Werktagen von 8:00 bis 19:00 Uhr.
Das Befahren ist nur auf befestigten Waldwegen gestattet.
Um Schlagabraum und Brennholz aufarbeiten zu können, wird ein von Hessen-Forst anerkannter Nachweis über die Schulung im Umgang mit der Motorsäge für liegendes Holz gefordert. Der Nachweis ist bitte vorzulegen.
Das Befahren im Bestand ist nur bei geeigneter Witterung - auf den Rückegassen nach Absprache mit dem Revierförster - zulässig.
Es ist eine Selbsterklärung abzugeben, in welcher das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, keine Alleinarbeit mit der Motorsäge, kein Alkoholkonsum während der Arbeit und die Verwendung von biologisch abbaubaren Kettenhaftölen und Sonderkraftstoffe erklärt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Driedorf gerne zur Verfügung.