Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Der neue Personalausweis

Ab 1. November 2010

Der neue Personalausweis kommt.

Am 1. November 2010 wird bundesweit der neue Personalausweis eingeführt. Eine Umtauschpflicht vor Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Die alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Nach dem 1. November 2010 erhalten Sie automatisch den neuen elektronischen Personalausweis.
Auch wenn Ihr Ausweis über den 1. November 2010 hinaus gültig ist, können Sie bis zum 29. Oktober 2010 einen Personalausweis in alter Form beantragen. Gilt Ihr alter Ausweis noch länger als ein halbes Jahr, beträgt die Gebühr für die Neubeantragung 13 Euro.

Welche Vorteile hat der neue Personalausweis?

Der neue Personalausweis vereint die bisherige Ausweisfunktion mit einer modernen Speicherung der persönlichen Daten auf einem Speicherchip. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, freiwillig Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip speichern zu lassen. Hierdurch wird die Fälschungssicherheit des Dokumentes erhöht. Sie können den neuen Personalausweis als elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich künftig bei Geschäften im Internet einfach und eindeutig ausweisen.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Kreditkartenformat
  • Kontaktloser Chip im Karteninneren
  • Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
  • Vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente
  • Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke

Welche Unterlagen werden für den neuen Personalausweis benötigt?

Grundsätzlich werden die gleichen Unterlagen benötigt wie bisher. Neu ist, dass die Lichtbilder für den Ausweis, wie beim Reisepass, biometrietauglich sein müssen. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos.

Wie lange sind die neuen Personalausweise gültig?

Der Personalausweis wird für Personen ab 24 Jahren für zehn Jahre ausgestellt. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.

Was kostet der neue Personalausweis?

  • 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
  • 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren
  • 10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis


Wenn Sie Fragen zum neuen Personalausweis haben, können Sie sich direkt an die Mitarbeiter im Bürgerbüro wenden.

Weiterführende Informationen finden Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de.

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