Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Entwurfes der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2013
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung mit ihren Anlagen der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2013 wurde in der Gemeindevertretersitzung am 29. Oktober 2013 eingebracht und liegt gemäß § 97 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit
von Freitag 08.11.2013 bis einschließlich Dienstag, den 19.11.2013
in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16 (Zimmer 1.07), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
35759 Driedorf, den 30.10.2013
Der Gemeindevorstand
gez. Hardt
Hardt
Bürgermeister