Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Entwurfes der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2013

Öffentliche Auslegung

Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung mit ihren Anlagen der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2013 wurde in der Gemeindevertretersitzung am 29. Oktober 2013 eingebracht und liegt gemäß § 97 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Zeit

von Freitag 08.11.2013 bis einschließlich Dienstag, den 19.11.2013

in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16 (Zimmer 1.07), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

35759 Driedorf, den 30.10.2013

Der Gemeindevorstand

gez. Hardt
Hardt
Bürgermeister

Zurück