Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Fertigstellung von Teilbaumaßnahmen der Wasserversorgung

Grundstücke Am Vorderstein in Roth

Gemäß § 21 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Driedorf vom 29. November 1993 (MTB für die Gemeinde Driedorf, Nr. 49/1993), zuletzt geändert am 12.12.2012 (MTB für die Gemeinde Driedorf, Nr. 50/2012), in Verbindung mit dem Hessischen Gesetz über Kommunale Abgaben vom 17.03.1970 (GVBL. I S. 225), in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), wird die Wasserversorgungsteilbaumaßnahme in der Straßen Am Vorderstein des Ortsteiles Roth

im Bereich der Grundstücke Am Vorderstein Nr. 2, 4, 7, 11 und 13

für fertiggestellt und betriebsbereit erklärt. Durch diesen Teilabschnitt der gemeindlichen Wasserversorgungsanlage sind insbesondere die Flurstücke 163/2, 163/1, 166, der Flur 1 sowie die Flurstücke 130/1, 128 und 127 der Flur 2 im Ortsteil Roth erschlossen.

Mit der tatsächlichen Fertigstellung entsteht die Beitragspflicht für die erschlossenen Grundstücke. Somit ist die Voraussetzung zur Veranlagung von Wasserbeiträgen gegeben.

Driedorf, 09.02.2016

Der Gemeindevorstand

gez. Hardt
Bürgermeister

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