Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Fertigstellungsbeschluss Wiesenstraße Mademühlen
Gemäß § 5, Abs. 1 und 2, der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Driedorf vom 16.09.2009 (MTB für die Gemeinde Driedorf Nr. 25/2009) in Verbindung mit § 11, Abs. 9, des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (HessKAG) vom 17.03.1970 (GVBL. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7b des Gesetzes vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) stellt der Gemeindevorstand Driedorf hiermit
die Fertigstellung des Ausbauabschnittes in der Wiesenstraße im Ortsteil Mademühlen, von der Alten Rheinstraße bis zu dem Seitenarm der Wiesenstraße, der die Verbindung zur Hohenrother Straße herstellt,
fest.
Von dem Ausbauabschnitt erschlossen sind insbesondere die Grundstücke der Gemarkung Mademühlen, in der Flur 32, Flurstück 14/4 (Alte Rheinstraße 5), Flurstück 14/3 (Wiesenstraße 1), Flurstück 13/1 (Wiesenstraße 2), Flurstück 14/1 (Wiesenstraße 3), Flurstück 4 (Wiesenstraße 4), Flurstück 5/1 (Wiesenstraße 4a), Flurstück 3/5 (Wiesenstraße 6), Flurstücke 3/4 und 1/3 (Wiesenstraße 8), und in der Flur 30, Flurstücke 40 und 42/1 (Wiesenstraße o. Nr.), Flurstück 43/1 (Wiesenstraße 5), das Flurstück 43/2 (Wiesenstraße 7), sowie das Flurstück 42/2 (Wiesenstraße o. Nr.).
Durch diese Feststellung sind die Voraussetzungen zur Veranlagung von Straßenbeiträgen gegeben.
35759 Driedorf, 24.09.2012
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Driedorf
gez.
Hardt
Bürgermeister