Gemeinde Driedorf – Bebauungsplan „Schneidersgarten“

Hier: Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB

Mit dem Bebauungsplan „Schneidersgarten“ werden die bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für den Ersatzbau des örtlichen Lebensmittelmarktes in Mademühlen geschaffen, um damit den Nahversorgungsstandort und die Lebensmittelversorgung in dem Ortsteil dauerhaft zu sichern.

Nach Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsverfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung, Behördenbeteiligung) ergaben sich für den Bebauungsplan zur Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Anforderungen Anpassungserfordernisse. Es wurde eine erneute Begehung und Bewertung der Flächen und die Beantragung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung erforderlich. Damit einher geht eine Ergänzung der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs. Die Anpassungen, mit denen der Planentwurf inhaltlich ergänzt/ geändert wird, machen die Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens notwendig, in dem erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Schneidersgarten“ wird erneut mit Begründung und Umweltbericht und Fachgutachten in der Zeit von Montag, 02.02.2026 bis einschließlich Freitag, den 20.02.2026 im Internet veröffentlicht.

Die Planunterlagen werden während der Auslegungsfrist auf dem zentralen Internetportal des Landes unter https://www.bauleitplanung.hessen.de eingestellt.
Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die Homepage der Gemeinde Driedorf abgerufen werden: https://www.driedorf.de/aktuell.html.

Zusätzlich sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden. Bitte folgen Sie dem Pfad
www.kubus-group.com’Stadtplanung’Aktuelle Beteiligungsverfahren.

Ergänzend wird der Planentwurf mit Begründungen in der Offenlegungsfrist während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Bauverwaltung, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die Gemeinde übermittelt werden (per Mail an die Gemeindeverwaltung: info@driedorf.de bzw. bauen@driedorf.de oder an KUBUS planung: stadtplanung@kubus-group.com), können bei Bedarf aber auch schriftlich an die Gemeinde gesendet werden (Adresse s.o.).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Driedorf, den 21.01.2026

 

Simon Rompf
Bürgermeister

 

Übersichtskarte: Lage des Plangebiets Bebauungsplan „Schneidersgarten“

Bildquelle: Geoportal Hessen

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