Grabräumungen auf den Friedhöfen
Ab dem Monat April 2026 sind wir wieder auf den Friedhöfen unserer Gemeinde unterwegs, um Grabstätten zu räumen. Wenn Sie eine Grabstätte durch unseren Bauhof einebnen lassen möchten, senden Sie bitte bis zum 31.03.2026 einen schriftlichen Antrag an unsere Friedhofsabteilung.
Einen entsprechenden „Antrag auf Einebnung einer Grabstätte“ finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Driedorf unter: „Politik & Verwaltung“ – „Online-Services“.
Für die Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten, Befestigungsmaterialien, Grabeinfassungen, Fundamenten und Gewächsen berechnet die Gemeinde
| a) bei Reihengräber | 300,00 € |
| b) bei Doppelgräber | 450,00 € |
| c) bei Wiesengräber | 150,00 € |
| d) bei Kindergräber | 80,00 € |
| e) bei Urnengräber | 200,00 € |
| f) bei Urnendoppelgräber | 250,00 € |
| g) bei Urnenwiesengräber | 150,00 € |
| h) Beseitigung von Aschenurnen aus Urnennischen je Urne | 100,00 € |
Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter Herr Daniel Theis, Telefonnummer 02775 9542-25 sowie Frau Petra Schuster, Telefonnummer 02775 9542-26 im Rathaus zur Verfügung.
Später eingehende Anmeldungen, können für die Räumung im Frühjahr leider nicht mehr berücksichtigt werden.