Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2012

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 24.01.2012 die Haushaltssatzung 2012, geändert durch Beitrittsbeschluss vom 28.08.2012, beschlossen.

Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß Schreiben vom 11.07.2012 die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Aufnahme von Krediten im Rahmen des § 2 der Haushaltssatzung, vermindert um die unter Einzelgenehmigungsvorbehalt gestellten Investitionsmaßnahmen, erteilt.

Gleichzeitig gilt dieser Vorbehalt auch für die Verpflichtungsermächtigung nach § 3 der Haushaltssatzung, da auch diese Maßnahme unter die Einzelkreditgenehmigung fällt. Die Genehmigung zur Aufnahme von Kassenkrediten nach § 4 der Haushaltssatzung wurde ebenfalls erteilt.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2012 sowie die Genehmigungsverfügung mit Nebenbestimmungen des Landrates des Lahn-Dill-Kreises öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan 2012 wird an sieben Tagen, und zwar in der Zeit vom

Montag, den 17. September 2012 bis einschließlich Freitag, den 28. September 2012,

während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16, Zimmer 1.07, zu jedermanns Einsicht, öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Driedorf, den 10.09.2012

Der Gemeindevorstand

Hardt
Bürgermeister

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