Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Haushaltssatzung und –plan für das Haushaltsjahr 2016 genehmigt

Aufsichtsbehördliche Genehmigung am 08. Juni 2016 erteilt

Eine gute Nachricht konnte Bürgermeister Dirk Hardt am 08. Juni 2016 entgegen nehmen. Die Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2016 wurde durch die Kommunalaufsicht erteilt. Nun kann mit der Umsetzung des Zahlenwerks begonnen werden.

In der Genehmigung wird der Gemeinde Driedorf gestattet, Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Gesamtbetrag von 740.000 Euro aufzunehmen und Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 1.326.000 Euro einzugehen. Der Haushalt umfasst ein Volumen von rund 10 Mio. €. Das Jahresergebnis sieht ein planerisches Plus von 2.269 € vor.

In den Auflagen ist festgehalten, dass die Jahresabschlüsse der Jahre 2013, 2014 und 2015 bis zum Ende des Jahres 2016 aufgestellt sein müssen. Dies wurde in einer Zielvereinbarung mit der Kommunalaufsicht festgehalten.

Darüber hinaus ist der Gemeindevertretung und der Kommunalaufsicht ein Bericht über die Entwicklung im Haushaltsvollzug 2016 zum Stichtag 30. Juni 2016 bis zum 31. August 2016 vorzulegen. Schließlich ist die Kommunalaufsicht bei Abweichungen im Haushaltsvollzug unverzüglich schriftlich zu informieren, wobei mit der Information beabsichtigte Gegenmaßnahmen darzustellen sind.

Für das Jahr 2017 und dessen Haushalt sowie für einen eventuellen Nachtragshaushalt 2016 wird die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes angeordnet. Gleichzeitig wird dabei die Erwartung unterstrichen, dass wie geplant, das Konsolidierungsziel 2017 eingehalten und ein Ausgleich im ordentlichen Ergebnis stattfinden wird.
Dies hat die Gemeindevertretung in den Beratungen und Beschlüssen zu berücksichtigen.

Das Genehmigungsschreiben der Kommunalaufsicht wird der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung vorlegt.

„Ich freue mich, dass nun endlich die Genehmigung vorliegt und wir nun die geplanten Aufgaben angehen können“, so Bürgermeister Dirk Hardt. „Umso mehr freut es mich, dass wir - seit der Umstellung auf die Doppik im Jahre 2008 - nun erstmals einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können.“

Für das Inkrafttreten des Haushaltsplans schreibt die Gemeindeordnung vor, dass die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen und anschließend der Haushaltsplan an sieben Tagen öffentlich auszulegen ist.

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