Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf
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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.
Jagdgenossenschaftsversammlung 2013
Hiermit wird zur Jagdgenossenschaftsversammlung für Montag den 09.12.2012, 19:00 Uhr, in den Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Driedorf eingeladen.
Tagesordnung
- Begrüßung und Eröffnung der Jagdgenossenschaftsversammlung
- Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch diese gehaltenen Flächen
- Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- Wahl einer Protokollführerin / eines Protokollführers
- Bericht des Jagdvorstandes
- Neubesetzung Reviers Waldaubach.
- Bericht des Kassenverwalters
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstand
- Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung gem. § 9, c der Satzung und § 10, Abs. 3 BJG
- Verschiedenes
Es wird darauf hingewiesen, dass die Versammlung beschlussfähig ist, wenn mindestens 10 stimmberechtigte Jagdgenossen anwesend oder vertreten sind.
Jagdgenossen sind alle Grundstückseigentümer von bejagbaren Flächen.
Jagdgenossen, auf deren Flächen die Jagd ruht, gehören der Genossenschaft nicht an.
Der Nachweis seines Grundeigentums hat der Jagdgenosse zu führen.
Die Sitzung ist nicht öffentlich.
Dirk Hardt
Jagdvorsteher