Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Nachtragssatzung und Nachtragsplan der Gemeinde Driedorf für das Haushaltsjahr 2010

Bekanntmachung und öffentliche Auslegung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Driedorf hat in ihrer Sitzung am 07.12.2010 die Nachtragssatzung 2010 beschlossen.

Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises hat gemäß Schreiben vom 29. April 2011 die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Inanspruchnahme der im Rahmen der Nachtragshaushaltssatzung veranschlagten Kreditermächtigung und zur Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung erteilt.

Nachstehend wird die Nachtragssatzung sowie die Genehmigungsverfügung des Landrates des Lahn-Dill-Kreises öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig wird der Nachtragsplan 2010 an sieben Tagen und zwar in der Zeit

Montag, den 20. Juni 2011 bis einschließlich Freitag, den 01. Juli 2011

während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Driedorf, Wilhelmstraße 16, Zimmer 1.07, zu jedermanns Einsicht, öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Driedorf, den 14. Juni 2011

Der Gemeindevorstand

Hardt
Bürgermeister

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