Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Öffentliche Zahlungserinnerung

15. November 2015

So wie jedes Jahr, sind auch in 2016 am 15.02. die Steuern und Abgaben sowie die Gewerbesteuer für das I. Quartal fällig. Wir bitten Sie, die fälligen Beiträge zu überweisen. Rückständige Beträge werden nach einer Woche kostenpflichtig gem. §19 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungs-gesetztes (HVwVG) in Verbindung mit der Vollstreckungskostenordnung (HVwKostO) zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes schriftlich gemahnt. Hierbei sind Mahngebühren und Säumniszuschläge festzusetzen.

Mahngebühren werden erhoben für Mahnungen

Bis zu 250 € Euro einschließlich 6,00 €
bis zu 500 € Euro einschließlich 11,00 €
bis zu 1.000 € Euro einschließlich 15,00 €
bis zu 5.000 € Euro einschließlich 25,00 €
bis zu 10.000 € Euro einschließlich 30,00 €

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage abgerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.

Unsere Bankverbindungen lauten:

Bank IBAN BIC
Sparkasse Dillenburg DE26 5165 0045 0000 0335 63 HELADEF-DIL
Volksbank Dill eG DE83 5169 0000 0080 0117 09 GENODE51DIL

Einfacher ist jedoch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, auf dessen Vorzüge wir auch jetzt wieder hinweisen.

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