Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

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Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Reinigung der Straßen, Bürgersteige und Rinnen gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Driedorf

Die Gemeinde Driedorf hat nach ihrer Satzung die Reinigungspflicht von Straße, Bürgersteig und Rinne auf die jeweiligen Anlieger übertragen.

Wir bitten alle Anlieger, der Pflicht zur Reinigung der Straßen und Bürgersteige nachzukommen.

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