Nachrichtenarchiv der Gemeinde Driedorf

Beachten Sie bitte, dass der Artikel unter Umständen nicht mehr aktuell ist!
Im Zweifel können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

Schlagabraumabgabe

Der Schlagabraum wird weiter nach dem bekannten Verfahren abgegeben.

Das Holz wird aufgearbeitet und aufgesetzt, danach wird es aufgemessen und mit dem festgelegten Preis abgerechnet.
Es wird in Zukunft ein Berechtigungsschein ausgestellt, auf dem die wichtigsten Vorschriften und Regeln vermerkt sind.
Die Erlaubnis gilt nur an Werktagen von 8:00 bis 19:00 Uhr, längstens bis zum Einbruch der Dunkelheit. Das Befahren ist nur auf befestigten Waldwegen gestattet.

Um Schlagabraum aufarbeiten zu können, wird ein von Hessen-Forst anerkannter Nachweis über die Schulung im Umgang mit der Motorsäge für liegendes Holz gefordert. Nachweis bitte vorlegen. Das Befahren im Bestand ist nur bei geeigneter Witterung auf den Rückegassen zulässig.

Es ist eine Selbsterklärung abzugeben,

  • in welcher das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung,
  • keine Alleinarbeit mit der MS,
  • kein Alkoholkonsum während der Arbeit
  • und die Verwendung von biologisch abbaubaren Kettenhaftölen und Sonderkraftstoffe

erklärt werden.

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften wird die Erlaubnis zur Aufarbeitung widerrufen.

Der vom Gemeindevorstand festgelegte Preis:

Laubholz 20,00 €/rm und Nadelholz für 11,00 €/rm

Die Termine für die Abgabe sind:

Am Freitag, den 04.04.2014
Abt. 313 Münchhausen
Treffpunkt: 17.00 Uhr  Hochbehälter Münchhausen

Dienstag, den 08.04.2014
Abt. 101 Driedorf, 901 Seilhofen
Treffpunkt: 17.00 Uhr Waldeingang Driedorfer Wald

Freitag, den 11.04.2014
Abt. 106, 113, 118 Driedorf
Treffpunkt: 17.00 Uhr Waldeingang Driedorfer Wald

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